Luzern
Der Schwyzer Kantonsrat hat am Mittwoch:
- die Juso-Initiative "Für die Offenlegung der Politikfinanzierung" mit 84 zu 13 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Zuvor stellte er mit 84 zu 12 Stimmen fest, dass die Volksinitiative teilweise ungültig sein soll. Wann genau die Volksabstimmung stattfindet, ist noch unklar.
- den ersten Teil der Revision der Justizgesetzgebung mit 95 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Dabei geht es um Optimierungen der bestehenden Justizorganisation und Anpassungen an Entwicklungen des Bundesrechts. Beim zweiten und dritten Teil der Revision, die in ein paar Monaten ins Parlament kommen, geht es um politische Fragen, etwa um die Kantonalisierung der Staatsanwaltschaften.
- die Totalrevision des Gemeindeorganisationsgesetzes (GOG) für Gemeinden und Bezirken mit 84 zu 9 Stimmen genehmigt. Nach Ansicht der vorberatenden Kommission stärkt das neue GOG die Autonomie der Gemeinden. Die Vorlage wurde praktisch unverändert verabschiedet.
- dem Kauf der Biberhof-Liegenschaft in Einsiedeln in der Höhe von 5,35 Millionen Franken zugestimmt. Dort betreibt der Kanton ein Durchgangszentrum für Asylsuchende. Mit dem Stimmenverhältnis von 77 Ja zu 15 Nein erreichte das Geschäft das qualifizierte Mehr.
- eine Motion der Grünliberalen zur Förderung von erneuerbaren Energien mit 50 zu 42 Stimmen als nicht erheblich erklärt. Mit dem Vorstoss hätten Gelder aus der CO2-Steuer für die Schwyzer Bevölkerung und Wirtschaft zurückgeholt werden sollen.
- 68 Personen ausländischer Nationalität das kantonale Bürgerrecht erteilt.
- die Berichte der Interkantonalen Geschäftsprüfungskommissionen für das Jahr 2016 ohne Diskussion zur Kenntnis genommen.
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