Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag:
- drei Postulate und sieben Motionen an die Regierung zur Bearbeitung überwiesen. Darunter eine von drei CVP-Kantonsräten zur Abschaffung der Sperrstunde und eine der SVP-Fraktion zur Nennung der Nationalität in Polizeimeldungen. In beiden Fällen scheiterten die Anträge auf Nichtüberweisung.
- die Wahl der aktienrechtlichen Revisionsstelle der Zuger Kantonalbank bis zur Generalversammlung im Mai dieses Jahres bestätigt. Der Rat folgte dem Antrag von SP-Kantonsrats Alois Gössi, die Wahl in zwei Schritten zu machen. Die Wahl für den zweiten Zeitraum von der GV 2020 bis zur GV 2022 bestätigte der Rat schliesslich auch. Dies, nach dem er sie zuerst abgelehnt hatte und ein Rückkommensantrag dann aber mit 61 zu 12 Stimmen durchkam. Die Zuger Kantonbalbank müsse die Revisionsstelle nach 2022 nach 26 Jahren neu ausschreiben, betone Regierungsrat Heinz Tännler.
- die Motion der SVP-Fraktion zur Überprüfung der Gebühren des Strassenverkehrsamts nicht erheblich erklärt und als erledigt abgeschrieben.
- die Motion der ALG-Fraktion zu den ökologischen Folgen von Kantons- und Regierungsgeschäften mit 50 zu 20 Stimmen als nicht erheblich erklärt.
- die Motion von zwei CVP-Kantonsräten zur Standesinitiative «Gleiches Recht für jede Mutter und nicht nur für Politikerinnen» mit 57 zu 10 Stimmen nicht erheblich erklärt.
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