Strassenverkehr «Durch die Nacht gerast»: Luzerner Kriminalgericht verurteilt Raser

SDA

15.9.2020 - 00:00

Der Beschuldigte ist durch dieses Luzerner Wohnquartier gerast.
Der Beschuldigte ist durch dieses Luzerner Wohnquartier gerast.
Source: Google Street View

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Schnellfahrer, der in einem Wohnquartier in der Stadt Luzern innerhalb einer Viertelstunde drei Mal geblitzt worden ist, zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten bedingt sowie zu einer Busse von 3000 Franken verurteilt.

Das Gericht sprach den 27-jährigen Inder, der wieder in seiner Heimat lebt, des Rasertatbestands sowie der mehrfachen groben Verletzung von Verkehrsregeln schuldig. Der Prozess wurde im abgekürzten Verfahren durchgeführt, der Beschuldigte hatte die ihm vom Staatsanwalt vorgeworfenen Delikte und die beantragte Strafe akzeptiert. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Beschuldigte ist in der Darstellung der Staatsanwaltschaft richtiggehend durch die Nacht gerast. Im Oktober 2018 wurde er um 5.10 Uhr, 5.18 Uhr und 5.24 Uhr auf der St.-Anna- und der Schädrütistrasse geblitzt. Einmal fuhr er netto 72 km/h zu schnell, einmal 36 km/h und einmal 20 km/h. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug 50 km/h.

Im Auto befanden sich mehrere Mitfahrer. Der Beschuldigte gab an, dass er die Strecke, die er gefahren sei, nicht gekannt habe. Zudem sei ein Auto, das er überholt habe, ebenfalls zu schnell gefahren. Dass er in einem Wohnquartier bei Dunkelheit ohne Streckenkenntnisse mit überholter Geschwindigkeit ein Auto überholt habe, zeige deutlich die verantwortungslose Fahrweise des Beschuldigten, hiess es dazu in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.

Bereits zuvor gebüsst

Zur Rechenschaft gezogen wurde der Beschuldigte ferner, weil er im Juli 2018 auf der Autobahn A2 im Tessin die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um netto 35 km/h überschritten hatte. Zudem war er bereits zuvor wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen gebüsst worden.

Das Gericht ging davon aus, dass der Beschuldigte aus der Verurteilung seine Lehren ziehen werde. Die Probezeit für die bedingte Freiheitsstrafe wurde aber bei eher hohen drei Jahren festgelegt.

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