Zentralschweiz Energieengpass für Schwyzer Regierung eine zentrale Herausforderung

we, sda

15.9.2022 - 10:28

Im Kanton Schwyz werden drei Eignungsgebiet für Windkraft für den Richtplan vorgeschlagen. (Symbolblild)
Im Kanton Schwyz werden drei Eignungsgebiet für Windkraft für den Richtplan vorgeschlagen. (Symbolblild)
Keystone

Der Schwyzer Regierungsrat blickt einem möglichen Energiemangel mit einer gewissen Besorgnis entgegen. Er betrachtet dieses Szenario als eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Monate und Jahre.

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Aus diesem Grund setzte er einen kantonalen Sonderstab «Energiemangellage» ein. Dieser bereite sich auf einen möglichen Energie-Engpass vor, wie die Regierung in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine GLP-Interpellation zu einer möglichen Winterstromlücke schreibt.

Im Sonderstab vertreten sind Fachleute aus verschiedenen Departementen und Ämtern. Je nach Lageentwicklung und Bedürfnis könnten weitere Ämter und Fachstellen sowie Vertreter der Energieversorgungsunternehmen beigezogen werden.

Windkraft in den Richtplan?

In der Antwort erwähnt die Regierung weiter, dass aktuell drei Eignungsgebiete für Windkraft zur Aufnahme in den kantonalen Richtplan vorgeschlagen würden. Es handelt sich dabei um die Gebiete"Linthebene Nord» und «Linthebene Süd» sowie das Gebiet «Hochstuckli».

Die Stromproduktion dieser drei Anlagen schätzt die Regierung auf 65'000 MWh pro Jahr. Während der Wintermonaten Dezember bis Februar würden diese rund 21'500 MWh produzieren. Die drei grössten Biomasse-Anlagen im Kanton erzeugten eine geschätzte Strommenge von maximal 30'000 MWh während dieser drei Monate.

Aktuell laufe zudem eine Evaluation für die Vergabe eines Projekts zur Erkundung des noch nicht genutzten Wasserkraftpotenzials im Kanton. Erste Resultate würden im Sommer 2023 erwartet.

Zudem sei das Amt für Energie und Umwelt in Zusammenarbeit mit Vertretern der Energieversorgungsunternehmen sowie kommunalen und kantonalen Stellen zurzeit an der Ausarbeitung einer Energie- und Klimaplanung 2022+. Darin würden unter anderem Massnahmen für die Versorgungssicherheit formuliert.