Mehr Arbeit, aber weniger Ertrag haben reuige Steuersünder mit ihren Selbstanzeigen im vergangenen Jahr dem Kanton Luzern beschert. Die Zahl der erledigten straflosen Selbstanzeigen stieg, der daraus resultierende Nachsteuerertrag dagegen sank erneut.
644 Fälle erledigte die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern 2018. Das waren fast 150 mehr als im Vorjahr, wie der Kanton am Freitag mitteilte. Geblieben sind dem Fiskus davon 9,2 Millionen Franken. 2017 waren es noch 15,5 Millionen Franken gewesen, im Jahr davor gar über 16 Millionen Franken.
Der Bund erhält vom Gesamtbetrag 1,6 Millionen Franken, Kanton und Gemeinden 7,6 Millionen Franken. Die meisten Selbstanzeigen betrafen wie in den Vorjahren natürliche Personen, die etwa nicht angegebene Nebenbeschäftigungen oder Renten und insbesondere Vermögen sowie Erträge aus nicht deklarierten Wertschriften, Konten oder Liegenschaften meldeten.
Auffällig viele Fälle betrafen ausländische Geldkonten oder ausländische Liegenschaften. Hier dürfte laut dem Kanton die Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) wiederum eine Rolle gespielt haben.
Erste ausländische Informationen erhalten
Ende 2018 habe der Kanton Luzern im Rahmen der Einführung des automatischen Informationsaustausches erstmals eine Liste mit Meldungen ausländischer Steuerbehörden erhalten, hiess es bei der Dienststelle auf Anfrage. Diese werde nun mit den vorhandenen Daten abgeglichen.
Die Möglichkeit, einmal im Leben eine straflose Selbstanzeige einzureichen und damit nicht deklarierte Einkommen und Vermögen zu melden, besteht landesweit seit 2010. Dabei müssen die Steuerpflichtigen die Nachsteuer samt Zins auf maximal zehn Jahre zurück bezahlen, erhalten aber keine Busse. Sobald eine schweizerische Steuerbehörde im Besitz einer Meldung ist, kann vom Instrument der straflosen Selbstanzeige nicht mehr Gebrauch gemacht werden.
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