Das Elektrizitätswerk Obwalden (EWO) soll das Monopol für die Verteilung von Energie im Kanton verlieren. Das Parlament hat einen entsprechenden Gesetzesartikel beraten. Es handelt sich dabei um eine Anpassung an das Bundesrecht im Zuge der Strommarktöffnung.
Der Kantonsrat behandelte in erster Lesung den Gesetzesnachtrag. Dieser beinhaltete unter anderem die Änderung, wonach das EWO nicht mehr alleine die Verteilung elektrischer Energie im Kantonsgebiet sicherzustellen habe, sondern die Versorgung lediglich in den ihm zugewiesenen Netzgebieten.
Die Netzzuteilung soll der Regierungsrat neu mittels Verfügung vornehmen können. Zudem werden vorsätzliche und fahrlässige Widerhandlungen gegen Melde- und Anschlusspflichten sowie die Nichterfüllung von Leistungsaufträgen unter Strafe gestellt.
Angepasst wurde auch der Name des Gesetzes: Statt "Gesetz über das EWO" heisst es neu "Gesetz über das Elektrizitätswerk Obwalden und die Stromversorgung". Die Regierung verzichtete darauf, ein kantonales Energiegesetz zu schaffen. Die Vorlage war im Rat weitgehend unbestritten.
Wärmedämmung im Baugesetz
Weitere Anpassungen im Zusammenhang mit Energiefragen betreffen das Baugesetz. Nachdem bislang Vorschriften betreffend Wärmedämmung in den meisten kommunalen Baureglementen mit Ausnahme der Gemeinde Sarnen fehlen, soll die Wärmedämmung neu auf Gesetzesstufe im Baugesetz verankert werden. So soll für die Berechnung der Baumassenziffer und der Geschossflächenziffer die Konstruktionsstärke der Aussenwand und des Dachs bis höchstens 35 Zentimeter berücksichtigt werden.
Dem Regierungsrat soll neu ausdrücklich die Befugnis eingeräumt werden, eine kantonale Energieplanung erarbeiten zu können und in Ausführungsbestimmungen Vorschriften zur Energieplanung vorzusehen. Die Schlussabstimmung findet nach der zweiten Lesung statt.
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