Bauvorhaben Finanzierungskonzept für EWL-Überbauung soll überarbeitet werden

rl, sda

30.3.2023 - 08:57

Die vom Luzerner Stadtrat vorgeschlagene Finanzierung der Überbauung auf dem EWL-Areal funktioniert aufgrund einer geänderten Ausgangslage nicht. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Stadtrates weist die Vorlage zurück und verlangt eine Überarbeitung. Der Stadtrat hat dafür Verständnis.

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Geplant sind auf dem rund 20'000 Quadratmeter grossen Areal im Gebiet Industriestrasse ein Sicherheits- und Dienstleistungszentrum sowie Wohnungen. Verantwortlich dafür ist die EWL Areal AG. Die Stadt Luzern, die Allgemeine Baugenossenschaft Luzern (ABL) und Energie Wasser Luzern (EWL) sind je zu einem Drittel daran beteiligt.

Bei der Vorlage der Stadtregierung handelt es sich um den zweiten Finanzierungsschritt. Dieser beläuft sich auf 132,8 Millionen Franken. Der erste Finanzierungsschritt betrug 7,8 Millionen Franken.

2019 hatte die Stadt den Finanzbedarf für ihren Teil der Überbauung auf 70 Millionen Franken beziffert. Der Kreditantrag an den Grossen Stadtrat falle doppelt so hoch aus, als beim ersten Finanzierungsschritt prognostiziert wurde, schreibt die GPK in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Höherer Werkpreis

Zudem hat der Totalunternehmer, die Halter AG, offenbar «überraschend» Anfang März einen höheren Werkpreis präsentiert, wie der Stadtrat in einer Mitteilung schreibt. Die Parlamentskommission fordert deswegen, dass die Vorlage aufgrund der veränderten Ausgangslage überarbeitet werde.

Der Preis entspreche nicht mehr demjenigen des in der Vorlage aufgeführten Businessplans, erklärte die GPK. Dabei solle auch geklärt werden, ob ein neues Finanzierungs- und Vertragskonzept Sinn mache.

Die GPK äusserte gegenüber dem Stadtrat noch weitere Anliegen. So solle das Raumprogramm überdacht werden, damit im besten Fall die Kosten gesenkt werden könnten. Dabei geht es ihr vor allem auch um die Kosten der geplanten gemeinnützigen Wohnungen.

Der Stadtrat teilte mit, er nehme den Rückweisungsantrag «dankend» zur Kenntnis. Aufgrund der neuen Kostenschätzung wolle auch er das Projekt vertieft überprüfen. Gleichzeitig hält der Stadtrat fest, dass die Stadt Luzern nicht Bauherrin ist.