Bundesverwaltungsgericht Flugplatz Buochs NW: Vorläufige Nutzung von Hangarzelten möglich

SDA

2.7.2020 - 12:00

Die Nutzung der Hangarzelte auf dem Flugplatz Buochs ist vorläufig möglich. (Archivbild)
Die Nutzung der Hangarzelte auf dem Flugplatz Buochs ist vorläufig möglich. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/SIGI TISCHLER

Die Hangarzelte auf dem Flugplatz Buochs können vorläufig weitergenutzt werden. Das Bundesverwaltungsgericht ist auf eine Beschwerde von drei Anwohnern und des Schutzverbands der Bevölkerung nicht eingetreten.

Das Bundesverwaltungsgericht hält in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest, dass der Schutzverband und die drei Anwohner nicht berechtigt seien, gegen die Verfügung des Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) Beschwerde zu führen. Grund dafür sei, dass ihnen kein Nachteil aus der Nutzung erwachse.

In den Hangarzelten werden jeweils zehn Flugzeuge eingestellt. Ursprünglich war die Nutzung bis Ende 2019 bewilligt worden. Das Bazl hat die Nutzung verlängert, bis über die Umnutzung des Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld entschieden ist. Ein entsprechendes Gesuch hat die Airport Buochs AG im Juli 2018 eingereicht. (Urteil A-644/2020 vom 24.6.2020)

Zurück zur Startseite