ZentralschweizFreiheitsstrafen für Luzerner Bauernehepaar wegen Tierquälerei
rl, sda
21.2.2022 - 10:05
Das Bezirksgericht Willisau hat ein Bauernehepaar der Tierquälerei für schuldig befunden. Der Tierhalter wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt, die Tierhalterin zu einer bedingten Freiheitsstrafe. Dazu kommen Bussen von total 55'000 Franken.
Keystone-SDA, rl, sda
21.02.2022, 10:05
21.02.2022, 11:53
SDA
Gemäss einer Mitteilung des Gerichts wurde der Mann zu 20 Monaten verurteilt, wovon 6 Monate unbedingt zu vollziehen sind. Dazu kommt eine Geldstrafe von 2400 Franken und eine Busse von 35'000 Franken. Die Bäuerin wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt sowie zu einer Busse von 20'000 Franken.
Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Beschuldigte längere bedingte Freiheitsstrafen von 24 respektive 22 Monaten gefordert. Allerdings beantragte sie kleinere Bussen von total 30'000 Franken
Die Urteile sind nicht rechtskräftig, die Beschuldigten haben Berufung angemeldet. Für das Berufungsverfahren zuständig ist das Kantonsgericht.
Nicht qualifiziert
Das Ehepaar – beide fungierten offiziell als Tierhalter – hielt im Kanton Luzern auf acht Betrieben zwischen 460 und 630 Rinder. Sie beschäftigten 14 Mitarbeiter aus Osteuropa. Diese hatten, genauso wie das Tierhalterehepaar, keine anerkannte landwirtschaftliche Ausbildung, wie es im Urteil des Bezirksgerichts heisst.
Im Februar 2017 entdeckte der Veterinärdienst des Kantons Luzern bei einer unangemeldeten Kontrolle auf einem Betrieb ein im Stroh liegendes totes Kalb und und stellte schmutzige Zustände fest. Er führte weitere Kontrolle durch und rügte dabei zahlreiche Mängel.
Etliche Tiere waren wegen mangelhafter Klauenpflege krank und gingen lahm. Kranke Tiere wurden für gesund erklärt und vorschriftswidrig zum Schlachten in die Metzgerei gebracht. Ein Laufhof war wegen einer defekten Pumpe mit Gülle überschwemmt.
Die Beschuldigten setzten, wie das Gericht weiter mitteilte, die Anordnungen des Veterinärdienstes, etwa dass die kranken und verletzten Tiere behandelt werden müssten, teilweise nicht um. Der Bauer versuchte ferner sich einer Kontrolle durch die Polizei zu entziehen.
Vorwürfe bestritten
Wie aus dem Urteil weiter hervorgeht, bestritt der Bauer bei den Einvernahmen vor der Staatsanwaltschaft die Vorwürfe pauschal oder verweigerte die Aussage. Das Veterinäramt sei übermotiviert gewesen und habe willkürlich nach Mängeln gesucht, habe er erklärt. Die vom Veterinärdienst hätten keinen gesunden Menschenverstand. Man habe ihn ruinieren wollen.
Der Verteidiger erklärte gemäss Urteil vor Gericht, sein Mandant sei tierliebend und habe alles in seiner Macht stehende zu Gunsten des Tierwohls getan. Einzelne Missstände seien in Anbetracht der Grösse der Betriebe unvermeidbar gewesen und nicht strafbar.
Die Bäuerin machte im gesamten Strafverfahren keine Aussagen. Ihr Verteidiger habe erklärt, sie sei nicht verantwortliche Tierhalterin und deswegen strafrechtlich nicht belangbar.
Für das Bezirksgericht gab es aber keine Zweifel an der Schuld des Ehepaars. Es verurteilt die beiden unter anderem wegen mehrfacher vorsätzlichen Tierquälerei, mehrfacher vorsätzlicher Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung, mehrfacher vorsätzlicher vorschriftswidrigen Beförderung von Tieren und wegen mehrfachen Verstosses gegen eine amtliche Verfügung. Der Mann wurde zusätzlich wegen Hinderung einer Amtshandlung und Verstössen gegen das Gewässerschutzgesetz verurteilt.
Skrupellos gehandelt
Der Beschuldigte habe aus Profitgier skrupellos und völlig eigennützig sowie ohne Rücksicht auf Natur und Menschen gehandelt, erklärte das Bezirksgericht. Er meine, er könne sich konstant über die Rechtsordnung hinwegsetzen. Die von ihm vorgebrachte Abrechnung der Behörden gebe es nicht.
Dass der Tierhalter einen Teil der Freiheitsstrafe absitzen muss, begründet das Gericht mit den sieben Vorstrafen, unter anderem wegen Umweltschutzvergehen und Betrugs. Er habe sich durch Sanktionen nicht wirklich beeindrucken lassen.
Das Bezirksgericht stufte die Ehefrau, der mehrere Grundstücke gehören und die auch Direktzahlungen bezog, als Mittäterin ein. Ihr sei nichts am Tierwohl gelegen, und sie habe weggeschaut. Weil sie nicht vorbestraft sei, werde ihre Strafe bedingt ausgesprochen.
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