Krankenkassenprämien können im Kanton Luzern weiterhin nicht vollständig von der Steuer abgezogen werden. Der Kantonsrat hat sich mit 85 zu 18 Stimmen gegen eine solche Steuererleichterung ausgesprochen, weil das sozialpolitische Ziel, den Mittelstand zu entlasten, verfehlt würde.
SVP-Kantonsrat Robi Arnold wollte mit einer Motion erreichen, dass die obligatorischen Krankenkassenprämien vollständig bei der Einkommenssteuer abgezogen werden können. Die Prämien würden den Mittelstand enorm belasten, insbesondere jene Personen, die knapp zu viel verdienen, um eine Prämienverbilligung zu erhalten, begründete er seinen Vorstoss. Die Mitbürger erwarteten, dass sie ernst genommen werden.
Heute gelten beim Steuerabzug Höchstbeträge von 4900 Franken für Verheiratete und 2500 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen. Dies soll nach dem Willen des Kantonsrats so bleiben. Arnolds Vorschlag sei nur eine Pflästerlipolitik, packe das Problem steigender Gesundheitskosten aber nicht an, sagte etwa Michèle Graber (GLP).
Die Gegner des Vorstosses wiesen alle darauf hin, dass die Motion, die Arnold selbst in ein Postulat abschwächte, das selbstgesteckte Ziel nicht erreichen würde. Wegen der Steuerprogression würde von einem vollständigen Abzug nicht in erster Linie der Mittelstand, sondern es würden Personen mit hohem Einkommen profitieren. Es würde genau das Gegenteil von dem erreicht, was Arnold wolle, sagte Urban Frye (Grüne).
Hans Lipp (CVP) befürchtete, dass bei einem vollen Abzug der Anreiz für kostengünstige Modelle verloren gehe. Heidi Scherer (FDP) führte die hohen Steuerausfälle an, die auf Kanton und Gemeinden zukommen würden. Der Regierungsrat hatte die Ausfälle auf 118 Millionen Franken beziffert.
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