Prozess «Geldeselin» in Nidwalden wegen Geldwäscherei verurteilt

kad, sda

25.2.2021 - 11:27

Das Nidwaldner Kantonsgericht hat eine Frau wegen Geldwäscherei verurteilt. (Archivbild)
Das Nidwaldner Kantonsgericht hat eine Frau wegen Geldwäscherei verurteilt. (Archivbild)
Keystone

Über 13'000 Franken hat eine 46-jährige Frau im Auftrag von Online-Betrügern per Post nach Russland geschickt. Dafür hat sie das Nidwaldner Kantonsgericht am Donnerstag wegen Geldwäscherei verurteilt. Sie war als «Geldeselin» missbraucht worden.

«Ich habe mir nichts dabei gedacht.» Das war der Satz, den die Beschuldigte am Donnerstag vor Gericht immer wieder wiederholte. Sie war auf die Machenschaften von Cyber-Kriminellen hereingefallen und musste sich am Ende dafür selber vor dem Einzelrichter verantworten.

Das Vorgehen ist unter dem Begriff «Money mule», zu Deutsch Geldesel, bekannt. Die Beschuldigte war als Putzfrau tätig, als sie im April 2019 auf einem Stellenportal ein lukratives Jobangebot von einer Immobilienfirma erhielt. Sie sollte Kundenzahlungen annehmen und Geld an Verkäufer, Vermieter sowie Inhaber weiterleiten.

Vor Gericht sagte sie, sie habe von dieser Firma nie jemanden gesehen. Den Dienstleistungsvertrag erhielt sie per E-Mail. Auch der Kontakt erfolgte stets per E-Mail.

Mietvertrag vorgelegt

Einen Monat später wurden ihr 13'120 Franken vom Konto einer Zürcher Firma überwiesen. Auf deren Computer hatten Betrüger ein Jahr zuvor einen Trojaner installiert, um den Zahlungsverkehr zu manipulieren. Die Frau hob das Geld in grossen Scheinen ab und schickte es abzüglich der Versandkosten von 64 Franken an die Adresse eines «Igors» in Moskau.

«Es war mir überhaupt nicht bewusst, dass das Geld aus deliktischer Quelle stammen könnte», sagte die Frau. Die Firma habe ihr die Summe angekündigt und ihr auch einen Mietvertrag gesendet. Sie habe nur deren Auftrag ausgeführt.

Der Richter wies auf eine Reihe von Ungereimtheiten hin. So stimmte etwa die Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag nicht mit dem darüber gedruckten Namen überein. Die Beschuldigte musste keinen AHV-Nummer angeben und während der angebliche Firmensitz in Zug lag, war die Postadresse in Lugano.

Wert der Sendung: 15 Franken

Auch als es um den Geldversand ging, hätte die Frau laut dem Einzelrichter stutzig werden müssen. Sie wurde instruiert, bei einer Nachfrage der Bank zum Ursprung des Geldes anzugeben, es handle sich um eine private Überweisung für den Eigenbedarf. «Die Frage kam zum Glück nicht», sagte sie vor Gericht. Zudem gab sie an, der Briefinhalt habe einen Wert von 15 Franken.

«Was haben Sie sich dabei gedacht?», fragte der Richter die Deutsche. Ihre Verteidigerin forderte einen Freispruch vom Geldwäschereivorwurf. Sie sagte, man könne der Beschuldigten sicher kein vorsätzliches Handeln vorwerfen. Sie habe nicht mit der Vortat rechnen können.

Das sah der Einzelrichter anders. Er zählte eine Reihe von Fragen auf, die sich die Beschuldigte hätte stellen müssen. Tue man das nicht, habe man den Kopf in den Sand gesteckt. Wenn niemand sich diese Fragen stelle, funktioniere dieses System. «Ansonsten hätte man annehmen müssen, dass es keine korrekte Sache ist, die man da macht.»

Er verurteilte die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 40 Franken und einer Busse von 600 Franken. Sie muss zudem die Verfahrenskosten tragen und der geschädigten Firma die 13'000 Franken zurückzahlen. Sie sei mitschuldig, dass diese nicht mehr an ihr Geld herankomme. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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