Coronavirus – Schweiz Gelockerte Maskenvorschriften an Schulen in Luzern und Schwyz

rl, sda

2.2.2022 - 15:59

Weg damit, heisst es an Luzerner und Schwyzer Schulen (Archivaufnahme)
Weg damit, heisst es an Luzerner und Schwyzer Schulen (Archivaufnahme)
Keystone

Im Kanton Luzern müssen die Primarschülerinnen und -schüler ab sofort keine Maske mehr tragen, im Kanton Schwyz können sogar die Erst- bis Neuntklässlerinnen und -klässler ab sofort auf diese Hygienemassnahmen verzichten. Für die Lehrerinnen und Lehrer gilt die Maskenpflicht weiterhin.

Keystone-SDA, rl, sda

Die Luzerner Kantonsregierung begründete ihren Entscheid vom Mittwoch mit den vom Bundesrat gleichentags angekündigten Lockerungen der Coronamassnahmen.

Allerdings dürfen sich im Kanton Luzern nur die Erst- bis Sechstklässlerinnen und -klässler ohne Maske im Schulhaus aufhalten. Auf der Sekundarstufe I, also in der siebten bis neunten Klasse, gilt die Maskenpflicht zumindest noch bis zu den Fasnachtsferien.

Im Kanton Schwyz fällt die Maskenpflicht dagegen an der ganzen Volksschule, also auf der Primar- und der Sekundarstufe I. Die Erwachsenen, die sich in den Schulhäusern aufhalten, müssen in beiden Kantonen weiterhin Mund und Nase bedeckt halten.

Die Schulen bieten in den Kantonen Luzern und Schwyz weiterhin repetitive Tests an. Keine Änderung gibt es auf der Sekundarstufe II. Dort gilt das Bundesrecht.