Raumplanung Gemeinde Lachen geht mit Planungszone gegen «Gammelwohnungen» vor

kad, sda

23.2.2021 - 11:00

Die Gemeinde Lachen SZ am Zürichsee erlässt eine Planungszone, um gegen die Umnutzung von Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünfte vorgehen zu können. (Archivbild)
Die Gemeinde Lachen SZ am Zürichsee erlässt eine Planungszone, um gegen die Umnutzung von Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünfte vorgehen zu können. (Archivbild)
Keystone

Die Gemeinde Lachen SZ erlässt eine Planungszone, um künftig gegen die unerwünschte Umnutzung von Liegenschaften in Gemeinschaftsunterkünfte vorzugehen. Sie strebt an, eine Hygienebestimmung ins kommunale Planungs- und Baureglement (PBR) aufzunehmen.

Man habe in den vergangenen zwei Jahren wiederholt festgestellt, dass Wohnungen oder Zimmer in Altliegenschaften zu «Gemeinschaftsunterkünften» umfunktioniert wurden, teilte der Gemeinderat am Dienstag mit. Gemeindepräsident Emil Woodtli sprach auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA von rund einem halben Dutzend Fällen.

So sei etwa eine 4,5-Zimmer-Wohnung zu drei Wohnungen umfunktioniert worden. Diese seien meist an «sozial nicht privilegierte Personen» vermietet worden. Der Gemeinderat wolle keine Umnutzungen von Liegenschaften, wenn dabei minimale wohnhygienische Standards nicht eingehalten würden.

Auch sozial schlechter gestellte Menschen sollten angemessen wohnen dürfen. Zudem könnten Hausbesitzer durch solche Umnutzungen die Rentabilität einer Altliegenschaft deutlich steigern, auch ohne grosse Investitionen, was man gewissen Gebäuden deutlich ansehe.

Viele Anmeldung an einer Adresse

Laut Woodtli befinden sich die betroffenen Häuser in und um den Dorfkern. Dies widerspreche den Zielen der Kernerneuerung, in die die Gemeinde Lachen Geld investiere.

Kenntnis von den Fällen erhielt die Gemeinde einerseits durch viele Anmeldungen an der gleichen Adresse, anderseits im Zuge von Bewilligungsverfahren. Künftig sollen im PBR wohnhygienische und räumliche Mindestanforderungen definiert werden. Dafür ist aber eine Volksabstimmung nötig.

Bis es soweit ist, erlässt die Gemeinde als sofortige Regelung eine Planungszone für das ganze Gemeindegebiet für drei Jahre. Wer in einer Liegenschaft Gemeinschaftsunterkünfte erstellen will, muss die vorgesehenen Anforderungen bereits erfüllen. Die Planungszone wird am Freitag öffentlich aufgelegt.

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