Kantonsrat LU Gemeindeangestellte sollen sich an Schlichtungsstelle wenden können

rl, sda

11.9.2023 - 11:57

Luzern und Kriens gehören zu den Gemeinden, die bereits eine Stelle haben, an die sich die kommunalen Angestellten wenden können. (Symbolbild)
Luzern und Kriens gehören zu den Gemeinden, die bereits eine Stelle haben, an die sich die kommunalen Angestellten wenden können. (Symbolbild)
Keystone

Bei arbeitsrechtlichen Differenzen sollen die Angestellten aller Luzerner Gemeinden eine Schlichtungsstelle anrufen können. Der Kantonsrat hat am Montag ein Postulat von Karin Stadelmann (Mitte) mit 80 zu 26 Stimmen erheblich erklärt.

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Nur wenige Luzerner Gemeinden verfügen über eine Stelle, an die sich ihre Angestellten bei Streitigkeiten mit ihrer Arbeitgeberin wenden können. Die Differenzen müssten damit vor dem Kantonsgericht ausgetragen werden, kritisierte Stadelmann in ihrem Postulat. Vieles lasse sich aber auch im Dialog klären oder schlichten.

Das Anliegen von Stadelmann stiess auf breite Zustimmung. Nur die SVP lehnte es ab. Ihr Sprecher Martin Wicki (SVP) sagte, die Gemeinden benötigten keine aufgeblasenen Strukturen. Es gebe keinen Grund, hier die Gemeindeautonomie zu beschneiden. Die Gemeinden seien schon heute frei, eine Schlichtungsstelle zu schaffen oder sich einer anzuschliessen.

Auf kantonaler Ebene gibt es bereits eine Schlichtungsstelle. Nach Angaben des Regierungsrats arbeitet diese erfolgreich. Mehr als die Hälfte der Fälle könnten dort einvernehmlich gelöst werden.

Der Regierungsrat zeigte sich in der Folge bereit, mit den Gemeinden das Anliegen zu prüfen. Die Ausgestaltung der Schlichtungsstelle würde aber in der Verantwortung der Gemeinden liegen, teilte er mit.