Strassenbau Gericht gibt Bau für Teil von neuer Axenstrasse frei

SDA/tgab

25.9.2020 - 17:16

Im Gebiet Gumpisch an der Axenstrasse sollen die Arbeiten an einer Galerie beginnen können. (Archivbild)
Im Gebiet Gumpisch an der Axenstrasse sollen die Arbeiten an einer Galerie beginnen können. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Eine Beschwerde von Umweltverbänden gegen die neue Axenstrasse hat unter anderem für den Bau der Galerie Gumpisch keine aufschiebende Wirkung zur Folge. Diesen Entscheid hat das Bundesverwaltungsgericht gefällt. Vorerst nicht beginnen kann dagegen der Bau des Sisikoner Tunnels.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hatte Ende April unter Auflagen die Bewilligung erteilt für den Bau der neuen Axenstrasse auf der A4 zwischen Brunnen SZ und Flüelen UR. Dagegen zogen Umweltverbände vor Gericht, die Bauherren beantragten, die Beschwerde solle keine aufschiebende Wirkung haben.

So solle die Galerie beim steinschlaggefährdeten Gumpisch inklusive Hilfsbrücke und Baustromversorgung, die geplanten Ersatzbiotope in Ingenbohl und der Sisikoner Tunnel trotz Beschwerde in Angriff genommen werden dürfen. Für die ersten beiden Teile hat das Bundesverwaltungsgericht nun die aufschiebende Wirkung entzogen, wie die Kantone Schwyz und Uri am Freitag mitteilten.

Wird der Entscheid nicht angefochten, kann mit den Arbeiten für den Bau der Galerie Gumpisch begonnen werden. Diese soll zur Sicherheit beitragen für die Strassenverbindung zwischen den Kantonen Schwyz und Uri.

Sperrung nach Steinschlag

Im besagten Gebiet kommt es immer wieder zu Steinschlägen. Die Strasse war erst am Freitag erneut für rund zwölf Stunden gesperrt worden, nachdem Steine in Schutznetze gestürzt waren und damit einen Alarm ausgelöst hatten. Anfang Mai waren gar mehrere hundert Kubikmeter Material auf die Axenstrasse niedergegangen.

Ebenfalls in Angriff nehmen könnten die Bauarbeiter zwei grössere Biotope. Diese sind als Ersatzmassnahme vorgesehen für bestehende Biotope in Ingenbohl, die vom Bau tangiert werden. Sie müssen vorher bereit sein, um den Amphibien den Lebensraum rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Als weniger dringend erachtete das Gericht dagegen die dritte Forderung der beiden Kantone: Es verzichtete darauf, auch für den Bau des Sisikoner Tunnels die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Da keine konkrete Gefährdung vorliege, bestehe hier keine zeitliche Dringlichkeit.

Weiterzug möglich

Der Entscheid über den teilweisen Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Umweltverbände wehren sich gegen einen befürchteten Kapazitätsausbau.

Die geplante neue Axenstrasse besteht aus dem Morschacher Tunnel und dem Sisikoner Tunnel sowie einer rund 120 Meter langen offenen Strecke zwischen den beiden Tunneln. Das Grossprojekt sieht parallel zur heutigen Verbindung zwischen Ingenbohl SZ und Sisikon UR eine neue, knapp acht Kilometer lange Strasse vor. Neben mehr Sicherheit soll sie auch eine Entlastung der Dörfer Brunnen und Sisikon vom Durchgangsverkehr bringen.

Das Projekt kostet rund 1,2 Milliarden Franken. Der Bund bezahlt rund 94 Prozent des Neubauprojekts, die beiden Kantone Uri und Schwyz übernehmen den Rest.

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