Justiz Gewalttätigen Ehemann zu mehrjähriger Freiheitsstrafe verurteilt

SDA

11.8.2020 - 00:00

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Mann wegen häuslicher Gewalt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. (Symbolbild/gestellte Szene)
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Mann wegen häuslicher Gewalt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. (Symbolbild/gestellte Szene)
Source: KEYSTONE/LUIS BERG

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Mann schuldig befunden, 2018 und 2019 seiner damaligen Gattin physisch, psychisch und sexuell Gewalt angetan zu habe. Es verhängte gegen den 24-jährigen Nordmazedonier eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten sowie eine Busse von 2000 Franken und sprach einen zwölfjährigen Landesverweis aus.

Das Kriminalgericht verurteilte den Beschuldigten wegen mehrfacher sexueller Nötigung und mehrfacher Nötigung, wegen mehrfachen Tätlichkeiten und mehrfachen Drohungen sowie wegen Gefährdung des Lebens. Es folgte damit den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft, reduzierte die Strafe aber um zehn Monate und den Landesverweis um drei Jahre.

Das am Montag publizierte begründete Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung wurde angemeldet. Die Verteidigung hatte einen Freispruch von den Vorwürfen der sexuellen Nötigung und der Gefährdung des Lebens gefordert und für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten plädiert.

Gemäss der Anklageschrift gab der Beschuldigte seiner damaligen Gattin mehrmals Ohrfeigen, schlug sie mit der Faust, würgte oder verprügelte sie. Er drohte ihr in Textnachrichten mit körperlicher Gewalt oder mit dem Tod. Zudem zwang er sie zum Analverkehr und filmte diesen.

Nur teilweise geständig

Der Beschuldigte gab die Taten nur teilweise zu. Das Gericht stufte die Aussagen der Frau aber als schlüssig ein, zumal sie ihren Gatten nicht übermässig belastet habe. Die Textnachrichten und das Video würden die Aussagen der Frau zudem stützen.

Der Mann hatte die Frau, eine Schweizerin, im Oktober 2017 in Nordmazedonien kennengelernt. Er heiratete sie im Februar 2018 und zog nach einem Jahr zu ihr nach Luzern. Die Gewalttätigkeiten begannen nach Aussagen der Frau nach der Hochzeit. Sie habe kein falsches Wort sagen und nicht sich selbst sein dürfen, gab sie bei den Befragungen an. Die dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten wurden sowohl in der Schweiz wie in Nordmazedonien verübt.

Der Beschuldigte war 1995 in Nordmazedonien geboren worden. Im Jahr 2000 kam seine Familie als Asylsuchende in die Schwyz. 2006 musste die Familie zurück in ihre Heimat und liess sich dann 2007 erneut in der Schweiz nieder. Der Beschuldigte begann als Oberstufenschüler zu delinquieren und verbrachte mehrere Jahre bei Pflegeeltern, in Jugendheimen und im Gefängnis. 2014 musste er die Schweiz Richtung Nordmazedonien verlassen.

Auf Therapie verzichtet

Bei der Strafzumessung durch das Kriminalgericht fielen die Vorstrafen wegen Gewaltdelikten negativ ins Gewicht. Strafmindernd wirkte die schwierige Kindheit. Zudem leidet der Beschuldigte unter einer dissozialen Persönlichkeitsstörung, die mit den verübten Taten im Zusammenhang stehe. Auf die Anordnung einer Therapie verzichtete das Gericht wegen zu geringen Erfolgsaussichten. Der Beschuldigte befindet sich im vorgezogenen Strafvollzug.

Das Kriminalgericht verpflichtete den Beschuldigten zudem, seiner früheren Frau eine Genugtuung von 5000 Franken zu zahlen. Zudem muss er für Verfahrenskosten von knapp 30'000 Franken aufkommen.

Zurück zur Startseite