Die Obwaldner Regierung hat es der Gemeinde Giswil untersagt, die Nutzungsziffer in der Bauzone abzuschaffen. Dies hatte sie bei der Änderungen des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements vorgehabt.
Die heute gültige Ausnützungsziffer bleibe damit vorderhand bestehen, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Für eine Abschaffung wäre der revidierte Richtplan des Kantons eine zwingende Voraussetzung.
Der neue Richtplan des Kantons hatte sich allerdings aufgrund vieler Stellungnahmen verzögert. Er dürfte erst 2020 vom Bundesrat genehmigt werden. Weil es Obwalden damit verpasste, die zeitliche Vorgabe des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes nach einem neuen Richtplan zu erfüllen, gilt seit dem 1. Mai ein Bauzonenmoratorium.
Mit der noch im April genehmigten Teilrevision verfüge Giswil aber wieder über eine aktuelle und den Bedürfnissen von Wirtschaft und Bevölkerung angepasste Planungsgrundlage. Die Gemeinde habe die geplanten Einzonungen durch Auszonungen kompensiert und erfülle damit die Anforderungen des Raumplanungsgesetzes.
Die wichtigsten Änderungen umfassen eine Nutzung des Gebiets Gorgen als gewerblich-industrielle Zone, eine Aufwertung der Brünigstrasse im Dorfzentrum, die Neuordnung des Gebietes Landhaus sowie diverse kleinere Anpassungen in einzelnen Gebieten der Gemeinde.
Zurück zur Startseite