KriminalitätGriff in die Kasse: Kriminalgericht verurteilt Hotelangestellte
SDA
11.9.2020 - 00:00
Das Luzerner Kriminalgericht hat eine Hotelangestellte, die Tageseinnahmen zur Finanzierung ihrer Drogen und Luxusbedürfnisse abzweigte, zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde bei einer Probezeit von zwei Jahren bedingt ausgesprochen.
Das Gericht sprach gemäss des am Donnerstag veröffentlichten Urteils die 36-jährige, nicht vorbestrafte Schweizerin der mehrfachen Veruntreuung und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig. Das Urteil ist im abgekürzten Verfahren zustande gekommen und somit rechtskräftig.
Die Frau arbeitete in einem Luzerner Hotel als Direktionsassistentin. Ab Sommer 2015 bis Frühjahr 2017 zahlte sie wiederholt nur einen Teil der Tageseinnahmen auf der Bank ein und liess einen Teil des Geldes in ihrer Handtasche verschwinden. Damit dies nicht bemerkt wurde, manipulierte sie auch das Kassabuch.
Ende 2015 ersetzte die Direktionsassistentin zwar das bislang entnommene Geld, doch nahm sie im Sommer 2016 ihr Tun wieder auf. Zudem nahm sie einmal einen grösseren Betrag Bargeld aus dem Bürotresor. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den Deliktsbetrag auf 130'000 Franken.
Mit dem Geld ihres Arbeitgebers kaufte die Beschuldigte Kokain und Heroin, sie finanzierte damit aber zusehends auch ein Luxusleben. Sie habe viel gefeiert, sei mit dem Taxi nach Zürich gefahren, habe viele Leute zu Drinks eingeladen und habe sogar zum Haarewaschen einen Coiffeur aufgesucht.
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