Schifffahrt Hallwilersee-Schiffe: Aargauer Regierung will nichts ändern

SDA

8.6.2018 - 10:32

Die Spielregeln für die Vergabe von Bewilligungen für Segel- und Motorboote auf dem Hallwilersee im Kanton Aargau sollen nicht geändert werden. Gemäss Regierungsrat würde die Bevorzugung von aargauischen Bewerbern wegen der langen Warteliste von mehr als 700 Gesuchen nichts ändern.

Der Regierungsrat lehnt eine Motion aus den Reihen der sieben Parteien SVP, FDP, SP, CVP, EVP, BDP und Grünen ab. Bereits heute stamme die weit überwiegende Anzahl der Gesuche von Personen, die im Aargau wohnten, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag.

Selbst bei prioritärer Behandlung dieser Gesuche ergäbe sich nur eine marginale Verschiebung der Wartelisten zu Gunsten der Aargauer. 723 Gesuche liegen derzeit beim Kanton. Das älteste Gesuch datiert vom 5. Januar 1996, wie es in der Stellungnahme heisst.

681 oder 94,19 Prozent dieser Gesuche reichten Personen mit Wohnsitz im Aargau ein. Lediglich 42 Gesuche stammen von Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons.

Auf dem Hallwilersee sind maximal 600 Schiffe mit Verbrennungsmotoren zugelassen. Das Kontingent des Aargaus beträgt 480 Schiffe, dasjenige des Kantons Luzern 120 Schiffe. Beide Kantone führen eine lange Warteliste.

Wartezeit dauert bis zu 30 Jahre

Im Aargau ist für die Erteilung der Bewilligung ausschliesslich die Reihenfolge der Anmeldung massgebend, wie der Regierungsrat klar macht. Der Kanton Luzern hat eine differenzierte Lösung: Für die Erteilung von Bewilligungen ist grundsätzlich die Reihenfolge der Anmeldungen massgebend, wobei Personen mit Wohnsitz im Kanton Luzern bei der Vergabe frei werdender Plätze Vorrang haben.

Die sechs Politiker fordern in der Motion, dass bei der Vergabe von Bewilligungen Personen mit Wohnsitz im Aargau oder in einer Seeufergemeinde ein Grundstück besitzen, bevorzugt behandelt werden. Die Wartezeit für eine Bewilligung für Nutzung eines Motorbootes könne bis zu 30 Jahren dauern. Der Aargau solle daher die seit 1981 geltenden Bestimmungen ändern und denjenigen des Nachbarkantons Luzern angleichen.

Die Forderung würde nur eine "marginale Veränderung" mit sich bringen und keine Rechtsgleichheit mit der Regelung im luzernischen Teil des Hallwilersees zur Folge haben, schreibt der Regierungsrat weiter. Es könnten sogar neue Probleme entstehen, wenn ein Gesuchsteller während der Wartezeit aus dem Aargau wegziehe.

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