Stans
Der Nidwaldner Landrat gönnt der Regierung keinen Extralohn. Die Magistraten sollen ganz auf Honorare aus amtsbezogenen Verwaltungsratsmandate verzichten. Zudem sollen sie kein Anrecht auf eine Übergangsrente mehr haben.
In der Schlussabstimmung nach erster Lesung wurde das revidierte Entschädigungsgesetz mit 27 zu 17 Stimmen gutgeheissen. Ein Sprecher der FDP kritisierte die Entscheide als unwürdig. Er kündigte für die zweite Lesung Anträge an, um den Wegfall der Verwaltungsratshonorare durch höhere Gehälter zu kompensieren.
Bei den strittigen Honoraren geht es um alle Verwaltungsratsmandate, die einem Regierungsmitglied durch Dritte zufallen. Die heutige gesetzliche Regelung erfasst nur die Mandate, für deren Wahl einer kantonalen Behörde das Wahlrecht oder das Vorschlagsrecht zusteht.
Der Regierungsrat trug dem Landrat an, dass er 20 Prozent des Honorars behalten dürfe und nicht das ganze dem Kanton abliefern müsse. Er begründete dies damit, dass das Regierungsamt nur ein 80-Prozent-Pensum sei. Gegenüber der heutigen Regelung sei diese Regelung eine Verschärfung.
Arbeit mit Lohn abgegolten
Mit 29 zu 24 Stimmen entschied der Landrat aber, dass das ganze Verwaltungsratshonorar dem Arbeitgeber und damit dem Kanton gehöre. Diese Mandate gehörten zur hauptamtlichen Tätigkeit, sagte Viktor Baumgartner (CVP), Sprecher der Finanzkommission.
Unterstützt wurde die Kommission vor allem von der SVP und den Grünen/SP. Peter Wyss (SVP) sagte, diese Mandate würden oft während der Amtszeit ausgeübt.
Die Minderheit bezeichnete die Mandate als Extra-Engagement der Regierungsräte, das es zu honorieren gelte. Es sei eminent wichtig, dass Regierungsräte Verwaltungsratsmandate annähmen, sagte Sepp Durrer (FDP). Lilian Lauterburg (FDP) sagte, es sei nicht einleuchtend, wieso ein Regierungsrat nicht für einen Mehraufwand entschädigt werden solle.
Die Regierungsräte müssen nach dem Entscheid des Landrates somit das ganze Honorar aus amtsbezogenen Verwaltungsratsmandaten abliefern. Die Spesen aus diesen dürfen sie aber behalten. Dies entschied das Parlament mit 28 zu 25 Stimmen.
Keine Übergangsrente
Eine zweite Niederlage musste der Regierungsrat bei der Übergangsrente einstecken. Er wollte, dass ältere Regierungsräte bis zur Pensionierung eine Übergangsrente erhalten sollen. Begründet wurde dies damit, dass es in diesem Alter schwierig sei, eine Arbeit zu finden. Die Wirtschaft warte nicht auf alt Regierungsräte, sagte Finanzdirektor Alfred Bossard.
Im Landrat stiess dies aber auf Widerspruch. Es könne nicht sein, dass das Volk den Magistraten eine "Belle-Etage-Lösung" finanzieren müsse, sagte Martin Zimmermann (SVP). Der Rat strich die Übergangsrente mit 30 zu 22 Stimmen.
Lohnmaximum wird schneller erreicht
Debattiert wurde auch über den Lohn des Regierungsrates. Heute erhält ein Mitglied 89 bis 96 Prozent des höchst möglichen Lohnes von 208'832 Franken. Pro Kalenderjahr steigt der Lohn um 1 Prozent, so dass das Maximum nach 7,5 Jahren erreicht wird.
Der Regierungsrat beantragte einen jährlichen Lohnanstieg um 2 Prozent, damit würde das Maximum nach 3,5 Jahren erreicht. Die Finanzkommission machte sich für einen fixen Lohn von 93 Prozent stark, da ein Regierungsrat ja vom ersten Tag an voll arbeiten müsse. Mit 30 zu 23 Stimmen setzte sich aber der Regierungsantrag durch.
Jedes Regierungsmitglied erhält nach dem Willen des Landrates neu eine pauschale Spesenentschädigung von 12'000 Franken statt 9000 Franken. Ein Antrag, total Spesen in der Höhe von 84'000 Franken zu zahlen und es dem Regierungsrat zu überlassen, wie diese aufgeteilt werden sollen, scheiterte mit 41 zu 11 Stimmen. Begründet worden war der Antrag damit, dass Einzelpauschalen ungerecht sein könnten.
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