Kantonsrat OWHitzige Debatte um höhere Schulden im Kanton Obwalden
SDA
22.10.2020 - 11:02
Der Kanton Obwalden kann für seine künftigen Ausgaben mehr fremdes Geld aufnehmen. Das Parlament hat bei seiner Sitzung am Donnerstag die Obergrenze bei der Verschuldung erhöht, den Spielraum beim Budgetieren bei einer Nettoverschuldung aber eingeschränkt.
In der Schlussabstimmung kam die Änderung des Obwaldner Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) im Parlament mit 34 zu 9 Stimmen bei 8 Enthaltungen durch. Die Vorlage, mit der die Schuldenbremse gelockert wird, hat eine bewegte Geschichte.
Obwalden kämpft seit mehreren Jahren mit roten Zahlen. Bereits 2018 genehmigte der Kantonsrat, die Schuldenbremse temporär aufzuheben, um ein gesetzeskonformes Budget zu ermöglichen. Mit der Revision des FHG wurde die Schuldenbegrenzung nun angepackt.
Diese sah bislang vor, dass das Defizit im Budget 3 Prozent der Steuereinnahmen nicht überschreiten darf, zudem besteht eine Limite von 100 Prozent beim Nettoverschuldungsquotienten, der angibt, welcher Anteil der Steuererträge nötig wäre, um die Nettoschuld abzutragen. Letzteres hat zur Folge, dass die Schuldenbremse bereits in den nächsten Jahren nicht mehr einhalten kann.
Strengere Regeln bei Verschuldung
Der Rat einigte sich daher darauf, die Schuldengrenze zu lockern und legte diese neu bei 130 Prozent fest. Um die Zügel bei der Verschuldung aber nicht zu stark zu lockern, baute er zwei Hürden ein.
Zum einen muss nicht nur das Budget sondern müssen neu auch die drei folgenden Finanzplanjahre die Vorgaben erfüllen. Einen entsprechenden Antrag der vorberatenden Kommission genehmigte der Rat gegen den Willen der Regierung mit 40 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Zum anderen muss der Kanton neu bereits ab einer Nettoverschuldung zwingend Überschüsse budgetieren. Die Regierung dagegen hatte dies erst ab einer höheren Verschuldung vorgesehen, um mehr Spielraum zu erhalten, fand aber im Rat keinen Rückhalt.
«Ruhe in die Sache bringen»
Vielmehr musste sie sich fordernde Worte aus dem Plenum anhören. André Windlin (FDP) sagte, nur mit der Gesetzesänderung könne der Kantonshaushalt nicht im Gleichgewicht gehalten werden. Es müssten umgehende weitere Entlastungsmassnahmen erarbeitet werden.
Seitens der CSP hiess es, mit dem Nachtrag könne man zwar «Ruhe in die Sache bringen». Weitere Schritte seien aber unvermeidbar, auch von «schmerzhaften Eingriffen» war die Rede. Marcel Jöri (CVP) kritisierte, es fehle eine nachvollziehbare Perspektive.
Auch Branko Balaban (FDP) forderte die Regierung, sich sehr schnell und konsequent mit Veränderungen auseinanderzusetzen. «Wir müssen aufpassen, dass wir nicht in eine Negativspirale gelangen.» Bei höherer Verschuldung drohten auch höhere Zinsen.
«Schlitten nicht mehr stoppen»
Balaban hatte bereits in früheren Debatten davor gewarnt, Budgets ausserhalb der rechtlichen Vorgaben zu erlassen. Dies wollte er nun im Gesetz festhalten mit dem Absatz, wonach ein Budget, das die Schuldenbremse nicht einhalte, ungültig sei.
Er befürchte nämlich, dass der Rat mit der Lockerung die Kontrolle verlieren könne. «Wenn uns der Schlitten abfährt, dann können wir ihn nicht mehr stoppen», sagte Balaban.
Unterstützung erhielt er von seiner Partei und der SVP, obwohl es bei den Fraktionen allenthalben für Stirnrunzeln sorgte, dass der Kantonsrat ins Gesetz schreiben solle, sich an seine eigenen Gesetze zu halten. Adrian Haueter (CVP) sagte denn auch, damit werde die Gesetzgebung ad absurdum geführt. «Wenn wir in einem Gesetz schreiben, dass wir dieses einhalten müssen, ist das eine Kapitulation», sagte Helen Keiser (CSP).
Guido Cotter (SP) sprach von einer «elenden Diskussion» darüber, ob man das Gesetz einhalten könne beim Budgetieren. «Ist das der Handlungsspielraum, den wir mit der Steuer- und Finanzstrategie erreichen wollten?«, fragte er. Man befinde sich in einer Misere, bereits bevor die Folgen der Corona-Krise aktuell würden.
Balabans Antrag scheiterte im Rat mit 20 zu 30 Stimmen bei 1 Enthaltung genauso, wie seine Forderung, den Nachtrag per Behördenreferendum einer Volksabstimmung zu unterstellen. Die Gesetzesänderung tritt per 1. Januar 2021 in Kraft, wenn nicht das fakultative Referendum dagegen ergriffen wird.
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