Kultur- und Sport IG Kultur Luzern ist gegen Billettsteuer-Vorschlag der Stadt

liku, sda

29.4.2024 - 11:41

Luzerner Kulturveranstalter müssen zur Förderung der Kultur und Sport der Stadt eine Billettsteuer entrichten. (Symbolbild)
Luzerner Kulturveranstalter müssen zur Förderung der Kultur und Sport der Stadt eine Billettsteuer entrichten. (Symbolbild)
Keystone

Die IG Kultur Luzern hat sich gegen den Vorschlag der Luzerner Stadtregierung zur Vereinfachung des Billettsteuersystems ausgesprochen. Dieser sieht vor, die bestehenden vier Förderfonds auf einen zu reduzieren.

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Der Fonds werde aus den Erträgen der Billettsteuer geäufnet, schrieb die Luzerner Stadtregierung in einer Mitteilung vom Montag. Ein einzelner Fond erhöhe die Flexibilität und sorge dafür, dass nicht verwendete Gelder Ende Jahr nicht verfielen und dem Jahresergebnis zugerechnet würden.

Wenn die Fondsreserven in zwei aufeinanderfolgenden Jahren vier Millionen Franken überschritten, könne im dritten Jahr eine Entnahme bis zu dieser Grenze zugunsten des Globalbudgets der Dienstabteilung Kultur und Sport getätigt werden.

Künftig sollen 60 Prozent der Gelder an die Kultur, 40 Prozent an den Bereich Sport ausbezahlt werden, wie es weiter heisst. Mit der heutigen Reglung gehen je 15 Prozent an den Fonds zur Förderung und Unterstützung kultureller Aktivitäten sowie an den Fonds zur Förderung des Jugendsportes. Der Restbetrag von 70 Prozent ist für verschiedene Förderzwecke von Kultur und Sport vorgesehen.

Der Luzerner Stadtrat hatte das heutige Billettsteuersystem aufgrund einer Motion aus dem Grossen Stadtrat hin überprüft. Er kam zum Schluss, dass es «unumgänglich» sei, die Billettsteuer beizubehalten. Unter anderem, da diese zum Zentrumslastenausgleich beitrage.

Weiter positiv wertet er, dass mit der Billettsteuer ein Umverteilungsmechanismus von Kultur zu Sport gewährleistet sei, hiess es. Ebenfalls fände eine Umverteilung von etablierten Institutionen und Grossanlässen zu kleineren Veranstaltern hin statt. Auch der Jugend- und Breitensport werde gefördert.

Der Stadtrat betont, dass ohne Einnahmen aus der Billettsteuer rund fünf bis sechs Millionen Franken über allgemeine Steuermittel finanziert werden müssten.

In seinem Bericht und Antrag schreibt die Stadtregierung, dass die Billettsteuer zwar etabliert sei, aber regelmässig von der Politik zur Diskussion gestellt werde. Bereits mehrmals sei versucht worden, diese abzuschaffen. Unter anderem, da diese «willkürlich» sei und die Existenz von Kulturbetrieben gefährde. Die Versuche scheiterten jeweils.

Im Kanton Luzern erheben die Stadt Luzern, Kriens, Emmen, Ebikon, Malters und Willisau eine Billettsteuer. Wer in den Gemeinden eine entgeltliche Kultur- oder Sportveranstaltung abhält, muss eine Abgabe zur Förderung von Kultur und Sport entrichten.

IG Kultur Luzern nicht einverstanden

Gegen eine Aufhebung der reglementarischen Zuteilung der Förderbeiträge zwischen Kultur und Sport ist die IG Kultur Luzern, wie diese in einer Stellungnahme vom Montag mitteilt. Es bestehe die Gefahr, dass es langfristig zu Verschiebungen auf Kosten der Kulturförderung komme. Die Sportförderung werde bereits heute mit mehr als 20 Prozent durch die Kulturveranstalter querfinanziert, so die Interessensgemeinschaft.

Die IG fordert im politischen Prozess eine vertieftere Auslegeordnung bei der Billettsteuerrevision. Es müsse über die Angemessenheit des Steuersatzes, über eine stärkere Finanzierung über die allgemeinen Steuermittel oder auch über eine Aufhebung der Steuer diskutiert werden. Es müssten Voraussetzungen geschaffen werden, um die Kulturstadt Luzern unter modernen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln.