Kantonale Abstimmung LU Im Kanton Luzern zahlen Unternehmen künftig weniger Steuern

rl, sda

22.9.2024 - 15:36

Luzerner Familien können in der Steuererklärung höhere Abzüge geltend machen. (Symbolbild)
Luzerner Familien können in der Steuererklärung höhere Abzüge geltend machen. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Luzern sinkt die Eigenkapitalsteuer für Unternehmen auf 0,01 Promille. Auch Menschen mit kleinen Einkommen und Familien werden steuerlich entlastet. Die Stimmberechtigten haben ein Steuerpaket gutgeheissen, das der öffentlichen Hand hohe Ausfälle bringt.

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Für den Kanton werden ab 2028 Mindereinnahmen von 56 Millionen Franken, für die Gemeinden von 67 Millionen Franken erwartet. Mehrere Gemeinden opponierten deswegen der Vorlage, der Gemeindeverband verhielt sich neutral. Nicht nur SP und Grüne, auch ein Teil der Mitte lehnte die Steuersenkungen ab.

In der Volksabstimmung vom Sonntag resultierte dennoch eine komfortable Ja-Mehrheit von 67 Prozent. 83'436 stimmten der Vorlage zu, 41'279 lehnten sie ab. Die Stimmbeteiligung betrug 45,57 Prozent.

Er nehme «das deutliche Resultat mit Freude zur Kenntnis», teilte der Regierungsrat mit. Mit dem Ja bleibe die steuerliche Attraktivität des Kantons und dessen finanzielle Stabilität erhalten. Als Grund für die grosse Zustimmung nannte er «die Ausgewogenheit der Steuergesetzrevision».

Faktische Abschaffung der Eigenkapitalsteuer

Ein Pfeiler der Steuergesetzrevision ist die faktische Abschaffung der Eigenkapitalsteuer für Unternehmen. Diese wird bis 2028 von 0,5 Promille schrittweise auf minimale 0,01 Promille gesenkt. Damit soll die Abwanderung kapitalstarker Unternehmen verhindert werden.

Entlastet werden dank eines neuen degressiven Sozialabzugs auch Personen mit tiefen Einkommen sowie Familien, die höhere Abzüge geltend machen können. Wer Geld aus Vorsorgeleistungen bezieht, zahlt ebenfalls weniger Steuern als heute.

Geld aus OECD-Steuer erwartet

Die Steuergesetzrevision bietet zudem die Rechtsgrundlage für die Beteiligung der Luzerner Gemeinden an den Mehrerträgen aus der OECD-Mindeststeuer. Von den erwarteten 400 Millionen Franken Mehrerträgen sollen 80 Millionen an die Gemeinden gehen. Dies werde den Gemeinden helfen, die Steuerausfälle, die durch die Gesetzesrevision anfallen, abzufedern, erklärte der Regierungsrat am Sonntag.

Das bürgerliche Komitee, das die Steuergesetzrevision unterstützt hat, teilte mit, dass der Abstimmungssonntag «ein guter Tag für den Luzerner Mittelstand und den Wirtschaftsstandort» sei. Die Vorlage geben den Familien und dem Mittelstand mehr Luft, und verbessere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Der Kanton Luzern positioniere sich durch die Annahme der Steuergesetzrevision auch als attraktiven Standort für Forschung und Entwicklung, erklärten die Befürworter weiter. Sie seien überzeugt, dass damit neue Steuereinnahmen und Arbeitsplätze und somit Wohlstand geschaffen werden könnten.

Linke reklamiert «Achtungserfolg»

SP und Grüne sehen im Abstimmungsresultat einen Achtungserfolg, weil der Nein-Stimmenanteil von 33 Prozent höher sei als ihr eigener Wähleranteil. Ein Drittel der Stimmbevölkerung wehre sich gegen die «einseitige steuerliche Bevorzugung von internationalen Konzernen und Reichen», hiess es in der Mitteilung der SP,

Die SP fordert den Kanton auf, den Vorbehalten vieler Gemeinden gegen die Steuervorlage Rechnung zu tragen. Die Revision der Steuergesetzgebung wurde indes in allen Gemeinden gutgeheissen, auch in den sechs Gemeinden (Emmen, Dierikon, Ebikon, Flühli, Pfaffnau und Malters), die sich offen gegen sie ausgesprochen hatten.

Am knappsten aller Luzerner Gemeinde wurde die Vorlage in Emmen mit einem Ja-Stimmenanteil von 53,4 Prozent gutgeheissen. In Meierskappel lag die Zustimmung bei 82,25 Prozent.

Beschwerde hängig

Gegen die kantonale Abstimmung ist beim Bundesgericht eine Beschwerde der SP hängig. Diese kritisierte, dass der Regierungsrat in der Abstimmungsbotschaft die Steuervorlage einseitig und intransparent dargelegt habe.

Die am Sonntag gutgeheissene Vorlage soll trotz der hängigen Stimmrechtsbeschwerde per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Das Bundesgericht werde seinen Entscheid mutmasslich im kommenden Jahr fällen, erklärte der Regierungsrat. Die Steuern für 2025 müssten indes erst 2026 deklariert werden.