Schatzungswesen Kanton Luzern automatisiert das Schatzungswesen

SDA

20.3.2019 - 11:31

Die Luzerner Steuerbehörden sollen die Gebäude neu nicht mehr bei einem Augenschein vor Ort schätzen. Künftig stützen sie sich auf den von der Gebäudeversicherung errechneten Gebäudewert ab und leiten den Landwert aus Marktdaten ab.

Ziel der Neuerung sei es, den Schatzungsablauf maximal zu vereinfachen und einen hohen Automatisierungsgrad zu erreichen, sagte Finanzdirektor Marcel Schwerzmann am Mittwoch in Luzern den Medien. Es gehe aber nicht darum, steuerliche Mehr- oder Mindererträge zu erreichen.

Stimmt der Kantonsrat der Neuerung zu, soll der Kanton jährlich 1,5 Millionen Franken sparen können. In der Verwaltung würden acht bis zehn Vollzeitstellen verloren gehen.

Das Parlament erhalte die Möglichkeit, für einmal ein Gesetz – nämlich das Schatzungsgesetz – abzuschaffen, sagte Schwerzmann. Es brauche für die Immobilienbewertung nur noch fünf neue Paragrafen im Steuergesetz.

Kein Vorreiter

Das Grundprinzip der neuen Immobilienschatzung ist einfach. Die Steuerbehörde greift neu auf den Gebäudeversicherungswert zurück und zieht für den Landwert Marktdaten hinzu. Eine Reihe von Kantonen kennt bereits diese vereinfachte und automatisierte Schatzungsmethode. Luzern habe sich am Modell des Kantons Zürich orientiert, erklärte Schwerzmann.

Bei der Gebäudeversicherung Luzern sind alle Gebäude zum Neubauwert versichert. Von diesem wird gemäss Vorschlag der Regierung für die steuerliche Schatzung die altersbedingte Entwertung abgezogen und somit der Zeitbauwert bestimmt. Zusammen mit dem Landwert ergibt dies den für die Besteuerung massgeblichen Katasterwert.

Für den Landwert soll sich die Steuerbehörde auf breit akzeptierte immobilienökonomische Marktdaten abstützen, wie der Regierungsrat in seiner Botschaft an das Parlament schreibt. Die Landwerte können neu pro Parzelle im Internet abgerufen werden. Der Hauseigentümer habe somit die Möglichkeit, sich volle Transparenz zu verschaffen, erklärte der Regierungsrat.

Häufigere Neuschatzung

Die Grundstücke sollen neu alle fünf Jahre bewertet werden. Ein Augenschein erübrigt sich in den meisten Fällen. Bislang seien die Immobilien rund alle 15 bis 20 Jahre vor Ort neu eingeschätzt worden, sagte Abteilungsleiter Beat Elmiger.

An den neuen Schatzungszyklus angepasst wird auch die Festlegung des Mietwerts. Dieser soll nur noch alle fünf Jahre statt jährlich festgelegt werden. Die neue Schatzungsmethode ist gemäss Regierungsrat so angelegt, dass bei einer allfälligen Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung keine gesetzlichen oder technischen Anpassungen nötig wären.

Die Grundstückbewertung soll dem Eigentümer nur noch zur Information mitgeteilt werden. Wer mit ihr nicht einverstanden ist, könnte sie nicht mehr direkt anfechten, sondern müsste dies im Rahmen der Steuerveranlagung tun.

Testlauf bestanden

Der Kanton testete das neue Verfahren, indem er es auf über 17'000 Grundstücke, die in den letzten Jahren neu geschätzt worden sind, anwendete. In der Gesamtheit habe sich eine fast identische Höhe des Steuersubstrats ergeben. Bei 50 Prozent der Grundstücke sei die Abweichung kleiner als plus oder minus zehn Prozent gewesen.

Im Kanton Luzern gibt es über 200'000 Grundstücke. Die neuen Bestimmungen sollen auf den Januar 2021 in Kraft treten. Bis alle Grundstücke neu bewertet sind, dürfte es 2026 werden. Für landwirtschaftliche Grundstücke ergeben sich keine Änderungen, da für diese das Bundesrecht gilt.

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