Coronavirus – SchweizKanton Luzern lässt Gutachten zu Gewinnbeteiligung erstellen
kad, sda
26.4.2023 - 15:00
Unternehmen, die trotz Corona-Härtefallhilfen Gewinn erwirtschafteten, müssen die öffentliche Hand daran teilhaben lassen. Der Kanton Luzern lässt nun ein Rechtsgutachten erstellen, das offene Fragen zur Gewinnbeteiligung klären soll.
kad, sda
26.04.2023, 15:00
26.04.2023, 16:24
SDA
Über 1400 Firmen haben von 2020 bis 2023 von den Covid-Hilfsgeldern profitiert. Bei über 460 von ihnen stellen sich Detailfragen im Bezug auf die Berechnung der Gewinne, die sie dem Kanton abliefern müssen, wie die Luzerner Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Strittig sei zum Beispiel, wie man dabei mit Abschreibungen umgehen müsse, hiess es beim Kanton auf Anfrage.
Hintergrund der «bedingten Gewinnbeteiligung» ist, dass die Steuergelder, mit denen die Härtefallprogramme finanziert wurden, nicht private Gewinne finanzieren sollen. Der Kanton Luzern geht dabei analog zum Bund vor, der für Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Millionen Franken, die trotz Hilfsgeldern Gewinn erwirtschaftete, eine Beteiligung verlangt.
Um transparente und faire Verfahren zu gewährleisten, habe der Kanton ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Ziel sei es, langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Erstellt wird das Gutachten vom ehemaligen Bundesrichter Hansjörg Seiler, es soll bis zu den Sommerferien vorliegen. Danach will der Kanton das weitere Vorgehen mit den Branchenvertretern besprechen.
Der Kanton Luzern zahlte während der Pandemie über 265 Millionen Franken an Hilfsgeldern aus. Insgesamt erhielt die Luzerner Wirtschaft Unterstützung im Umfang von rund zwei Milliarden Franken.
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