AsylwesenKanton Luzern nimmt im Mai Zivilschutzanlage Utenberg in Betrieb
liku, sda
28.3.2024 - 14:06
Der Kanton Luzern will in der Stadt Luzern mit der Notunterkunft Utenberg eine weitere Zivilschutzanlage in Betrieb nehmen. Kritik erntet er dafür seitens der SP Stadt Luzern.
28.3.2024 - 14:06
SDA
In der Zivilschutzanlage Utenberg sollen 80 Asyl- und Schutzsuchende Platz finden, wie der Kanton und die Stadt Luzern am Donnerstag gemeinsam mitteilen. Vorgesehen sei die Unterbringung von alleinstehenden Männern. Um ihnen einen oberirdischen Aufenthalt zu ermöglichen, soll zusätzlich ein Containerbau erstellt werden.
Es handle sich dabei um eine Notlösung, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Bis Ende Jahr fehlten dem Kanton 1200 Unterkunftsplätze. Die vorübergehende Nutzung von Zivilschutzanlagen als Notunterkünfte sei daher unumgänglich.
Die Aufenthaltsdauer in den Anlagen soll immer so kurz wie möglich gehalten werden, heisst es. Beispielsweise solle die Anlage genutzt werden, wenn kurzfristig Unterbringungslösungen für eine grosse und unerwartete Anzahl von Geflüchteten gefunden werden müsse.
Der Luzerner Stadtrat erwarte, dass Familien mit Kindern nur im absoluten Notfall und nur für wenige Tage in der Zivilschutzanlage untergebracht werden, heisst es.
Bereits in Dagmersellen und Schenkon wurden Zivilschutzanlagen in Betrieb genommen. Die Anlage Utenberg diente bereits 2016 als Notunterkunft. Die Betreuung in der Schutzanlage wird durch die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen sichergestellt.
SP fordert zeitliche Begrenzung
Die Nutzung von unterirdischen Asylunterkünften sei «nicht akzeptabel», schreibt die SP Stadt Luzern in einer Mitteilung vom Donnerstag. Der Partei sei es ein Anliegen, das vulnerable Menschen adäquat untergebracht würden.
Die beengten Platzverhältnisse der Anlagen führten zu Retraumatisierungen und Konflikten, schreibt die Partei. Daher fordert sie, dass die Nutzung der Anlage Utenberg eng befristet wird. Gleichzeitig kritisiert sie den Luzerner Stadtrat dafür, dass er mit seinem Entscheid zwei überwiesene Vorstösse, wonach keine unterirdischen Asylunterkünfte in der Stadt Luzern betrieben werden dürften, übergehe.
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