Landerwerb Kanton Luzern soll bei Enteignungen früher Betroffene informieren

SDA

29.10.2020 - 14:40

Bei Hochwasserschutzprojekten – hier eines an der Kleinen Emme in Malters LU – muss der Kanton oft auf das Land privater Grundeigentümer zugreifen. (Archivaufnahme)
Bei Hochwasserschutzprojekten – hier eines an der Kleinen Emme in Malters LU – muss der Kanton oft auf das Land privater Grundeigentümer zugreifen. (Archivaufnahme)
Source: KEYSTONE/SIGI TISCHLER

Benötigt der Kanton Luzern für ein Bauprojekt privates Land, soll der Grundeigentümer früher als bisher über die Bedingungen der Enteignung informiert werden. Dies verlangt die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Kantonsrats mit einer Motion. Sie hofft, dass es mit einer neuen Lösung auch weniger Einsprachen gegen die Bauprojekte gibt.

Die VBK begründete in einer Mitteilung vom Donnerstag ihren Vorstoss damit, dass das aktuelle System, das der Kanton bei einem Landerwerb anwende, immer wieder zu grossem Unmut führe. Dies hätten nicht nur die Diskussionen zum Hochwasserschutzprojekt an der Reuss gezeigt.

Dass die betroffenen Grundeigentümer unzufrieden sind, führt die VBK darauf zurück, dass diese erst spät in den Prozess miteinbezogen würden. VBK-Präsident Pius Kaufmann (CVP) sagte auf Anfrage, dass heute die Betroffenen erst über die Bedingungen des Landerwerbs informiert würden, wenn das Bauprojekt bewilligt sei.

Um frühzeitig an Informationen zu kommen, reichen betroffene Landbesitzer deswegen Einsprachen gegen die Bauprojekte ein. Die Kommission verlangt, dass der Kanton die Grundeigentümer von Beginn weg miteinbeziehe und ihnen frühzeitig einen Entwurf des Landerwerbsvertrags zustelle. Damit würden die Anliegen der Betroffenen ernst genommen und die Projekte beschleunigt.

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