Arbeitsintegration Kanton Luzern vereinfacht Hilfe für Arbeitslose

SDA

26.10.2018 - 11:41

Unter dem sperrigen Begriff "klientenorientierte Fallführung" testet der Kanton Luzern eine Vereinfachung der Wiedereingliederung von Arbeitslosen. Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV, die Invalidenversicherung und die Sozialhilfe im Kanton Luzern arbeiten künftig enger zusammen.

Bei Stellensuchenden mit gesundheitlichen Einschränkungen oder schwierigen Belastungssituationen soll künftig jene Institution die Fallführung übernehmen, die für die vorliegende Problematik über die besten Kompetenzen verfügt, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Die geschehe unabhängig vom Leistungsanspruch.

Notwendige Massnahmen werden weiterhin von derjenigen Institution finanziert, bei der die betroffene Person zum Leistungsbezug berechtigt ist. Eine vorgeschlagene Massnahme bedinge immer eine Kostengutsprache der zuständigen Stelle.

Ziel sei es, von Arbeitslosigkeit betroffene Personen schneller und nachhaltiger in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Pilotprojekt startet am 1. November und dauert knapp vier Jahre. Es wird vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) unterstützt.

Die sogenannte klientenorientierte Fallführung erfolge ohne strukturelle Anpassungen. Zusätzliche personelle Ressourcen seien vorerst nicht vorgesehen.

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