Energie Kanton Luzern will 22 Windräder-Standorte im Richtplan festlegen

kad, sda

9.6.2021 - 14:43

Das Windkraftwerk bei Lutersarni im Entlebuch könnte dereinst im ganzen Kanton Gesellschaft erhalten - der Regierungsrat will 22 Windkraftstandorte im Richtplan festlegen. (Archivbild)
Das Windkraftwerk bei Lutersarni im Entlebuch könnte dereinst im ganzen Kanton Gesellschaft erhalten - der Regierungsrat will 22 Windkraftstandorte im Richtplan festlegen. (Archivbild)
Keystone

30 bis 60 Windenergieanlagen müssen im Kanton Luzern betrieben werden, um so viel Windstrom zu produzieren, wie es der Bund vorsieht. Der Regierungsrat passt daher den Richtplan an und definiert darin 22 Gebiete, die sich für Windräder eignen würden.

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Die Regierung wolle rasch die Rahmenbedingungen schaffen, um erneuerbare Energien im Bereich der Windenergieanlagen ausbauen zu können, teilte die Luzerner Staatskanzlei am Mittwoch mit. Daher ziehe sie die Teilrevision des Richtplans im den Bereich vor. Seit Juli 2020 läuft eine Gesamtrevision des Richtplans, die vier bis fünf Jahre dauern soll.

Der Kanton hatte Ende 2020 sein überarbeitetes Konzept zur Windenergie verabschiedet, an dem auch Umwelt- und Fachorganisationen sowie Gemeinden beteiligt waren. Darin sind 22 Gebiete und mögliche Standorte für Windräder definiert. Neben bekannten Standorten im Entlebuch, auf dem Lindenberg bei Hitzkirch, oder in Fischbach sind auch neue Gebiete aufgeführt – von Beromünster über Ruswil und Hergiswil bis Schwarzenberg.

Dass im Vergleich zum vorherigen Konzept aus dem Jahr 2011 zusätzliche Standorte als geeignet für die Windstromproduktion aufgeführt sind, sei der verbesserten Datenlage sowie der technischen Entwicklung bei den Windrädern geschuldet, hält die Regierung fest.

Mehrstufiges Verfahren

Im Rahmen der Energiestrategie 2050 will der Bund das Energiesystem umbauen. Das Energiegesetz, das seit 2018 in Kraft ist, verpflichtet Kantone, Gebiete und Standorte für Windkraftnutzung in ihren Richtplänen festzusetzen.

Die Vorlage zur Teilrevision wird im kommenden Winter öffentlich aufgelegt. Sind die Gebiete im Richtplan festgelegt, so müssen die Gemeinden für konkrete Windenergieprojekte die entsprechenden Zonen schaffen und schliesslich auch noch ein Baugesuch bewilligen.