Im Kanton Luzern sollen Eltern, die Unterhaltszahlungen für ihre Kinder beziehen, Anreize erhalten, um mehr zu arbeiten. Der Regierungsrat will dazu die Praxis der Alimentenbevorschussung anpassen. Diese kommt Kindern zugute, wenn Elternteile ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.
Bislang erhalten erwerbstätige Elternteile eine Alimentenbevorschussung für ihre Kinder, wenn ihr Einkommen eine gewisse Grenze nicht überschreitet. Für Alleinerziehende mit einem Kind liegt diese Grenze bei 43'000 Franken. Verdienen sie mehr, entfällt der Anspruch. Neu soll nun eine Teilbevorschussung möglich werden, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte.
Er schickt eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung, die den Erwerbsanreiz verbessern soll. So soll die Bevorschussung von ausstehenden Kinderalimenten ab der Einkommensgrenze nicht mehr vollständig verfallen sondern sich je nach zusätzlich generiertem Einkommen reduzieren.
Es seien vor allem teilzeiterwerbstätige Alleinerziehende, die von der Teilbevorschussung profitieren werden, hält die Regierung fest. Die zusätzlichen Leistungen kommen demnach rund 200 Kindern und Jugendlichen zugute. Die Gemeinden, die für die Aufgabe zuständig sind, müssten mit einem jährlichen Mehraufwand von 400'000 bis 500'000 Franken rechnen.
Beim Kanton rechnet man damit, das dank höherem Erwerbsanreiz mehr Steuern generiert werden und langfristig tiefere Kosten für Sozialleistungen anfallen dürften. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. April.
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