Polizei Kanton Luzern will Fahndung automatisieren

kad, sda

29.4.2021 - 14:51

Der Kanton Luzern will Kameras auf den Autobahnen zur automatischen Fahndung einsetzen können. (Symbolbild)
Der Kanton Luzern will Kameras auf den Autobahnen zur automatischen Fahndung einsetzen können. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton Luzern will die Fahndung nach gestohlenen Fahrzeugen oder gesuchten Personen automatisieren und Serientäter mit Analysetools schneller überführen können. Er schickt dazu eine Änderung des Polizeigesetzes in die Vernehmlassung.

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Auch die Luzerner Polizei soll moderne Fahndungs- und Ermittlungssysteme einsetzen können, wie das bereits andere Kantone oder das Grenzwachtkorps tun. Dazu muss allerdings das Gesetz angepasst werden, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.

Bestandteil der Gesetzesrevision ist die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV). Dieses System scannt mit Kameras Nummernschilder, ermittelt die Halter und schlägt Alarm, wenn es gestohlene Fahrzeuge oder gesuchte Personen entdeckt.

Das System soll in Luzern nicht dazu eingesetzt werden, Übertretungen zu verfolgen, betont die Regierung. Auch der Einsatz zur Verhinderung von Straftaten wird nicht als Zweck im Gesetz aufgeführt.

Künstliche Intelligenz jagt Serientäter

Auch im Kampf gegen Serienkriminalität soll die Luzerner Polizei auf digitale Hilfe zählen können und sich dazu einer Informationsplattform anschliessen, die bereits in der Westschweiz und im Tessin im Einsatz ist. Dazu gehört auch ein Analysetool, das Muster bei erfassten Taten erkennen kann. Der Fokus liege auf seriellen Vermögensdelikten sowie auf Gewalt- und Sexualdelikten.

Eine weitere Änderung betrifft die Zusammenarbeit mit anderen Polizeicorps. Diese sollen gegenseitig mittels Abrufverfahrens auf die Einsatz- und Fahndungsdaten zugreifen können. Zudem werde auch eine gesetzliche Grundlage für den Polizeigewahrsam zur Sicherstellung von Vor- oder Zuführungen aufgearbeitet, heisst es in der Mitteilung. Die Vernehmlassung zu den Änderungen des Polizeigesetzes dauert bis zum 27. August 2021.