Schulreisen Kanton Luzern zahlt nach Bundesgerichtsurteil an Schulreisekosten

SDA

2.7.2018 - 14:25

Für Schulreisen und andere Anlässe darf den Eltern nach einem Entscheid des Bundesgericht nur noch 10 bis 15 Franken in Rechnung gestellt werden. Damit nicht die Luzerner Gemeinden die Folgen dieses Urteils alleine zu tragen haben, übernimmt der Kanton einen Viertel der Kosten.

Wie der Regierungsrat am Montag mitteilte, müssen die Gemeinden künftig die Kosten für Schulreisen oder Exkursionen übernehmen, dies weil die Volksschule unentgeltlich ist und dies auch für die obligatorischen Schulanlässe gilt. Die Eltern müssen lediglich für die Verpflegungskosten aufkommen.

Der Kanton übernehme im Rahmen der Pro-Kopf-Beiträge an die Volksschulen 25 Prozent der Kosten, die bei den Gemeinden anfielen, teilte der Regierungsrat mit. Damit die Unterschiede unter den Gemeinden nicht zu gross ausfallen würden, werde die Dienststelle Volksschulbildung Vorgaben zur Höhe der Gemeindebeiträge erlassen.

Der Regierungsrat war im Mai vom Kantonsrat beauftragt worden, eine Kostenbeteiligung zu prüfen. Das Parlament hatte mit 60 zu 40 Stimmen ein Postulat von Andy Schneider (SP) überwiesen.

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