EinbürgerungenKanton Schwyz hat Einbürgerungsgesuch zu lange sistiert
rl, sda
26.4.2022 - 11:08
Der Kanton Schwyz darf das Einbürgerungsverfahren eines gut integrierten Ausländers, der ein Verkehrsdelikt begangen hat, nicht über die Probezeit hinaus sistieren. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde des 57-Jährigen Wirts und Familienvaters teilweise gutgeheissen.
rl, sda
26.04.2022, 11:08
SDA
Die Organisation «Einbürgerungsgeschichten» hat am Dienstag das Urteil des Gerichts publik gemacht. Die Gemeinde Arth SZ hatte 2020 dem 1994 als Flüchtling aus der Türkei in die Schweiz eingereisten Mann das kommunale Bürgerrecht zugesichert.
Kurz darauf verursachte der Einbürgerungswillige im Kanton Uri einen Verkehrsunfall, weil er am Steuer eingeschlafen war. Er wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 90 Franken bestraft. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre festgelegt.
Der Kanton Schwyz sistierte wegen des Delikts das Verfahren für das kantonale und damit das eidgenössische Bürgerrecht für die Dauer von fünf Jahren. Davon entfielen zwei Jahre auf die Probezeit und drei Jahre auf eine zusätzliche Wartefrist.
Integration gesamthaft würdigen
Der Einbürgerungswillige akzeptierte dies nicht. Er forderte, dass seine Integration gesamthaft gewürdigt und nicht wegen des Selbstunfalls in Frage gestellt werde. «Warum sollte dieser eine Fehltritt etwas über meine Integration aussagen?», wird er in der Medienmitteilung von «Einbürgerungsgeschichten» zitiert.
Das Verwaltungsgericht gab dem Beschwerdeführer Recht. Dieser sei gut integriert, hält es in seinem Urteil fest. Von einer erheblichen Straffälligkeit könne keine Rede sein. Mit der Bewährung während der zweijährigen Probezeit könne der Einbürgerungswillige rechtsgenüglich aufzeigen, dass er die öffentliche Ordnung beachte.
Anhaltspunkte für eine negative Prognose und damit eine längere Wartezeit gebe es keine, schreibt das Gericht in seinem Urteil. Würde eine über die Probezeit hinausgehende Wartezeit auferlegt, würde das Verkehrsdelikt übermässig gegenüber der unbestrittenen gesellschaftlichen, beruflichen und sprachlichen Integration bewertet.
Das Verwaltungsgericht ordnete damit an, dass der Kanton das Verfahren nach der Probezeit, die am 11. August 2022 ausläuft, wieder aufnehmen muss.
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