HauswirtschaftKanton Schwyz will Pflegende besser schützen
SDA
6.6.2019 - 14:14
Der Kanton Schwyz will den geltenden Normalarbeitsvertrag (NAV) für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer anpassen. Dieser entspreche insbesondere im Bereich der Betagtenbetreuung nicht mehr den aktuellen Begebenheiten, begründet die Regierung die Revision.
Der kantonale NAV Hauswirtschaft wurde vor mehr als zwanzig Jahren in Kraft gesetzt, wie die Staatskanzlei des Kantons Schwyz am Donnerstag anlässlich der Vernehmlassung mitteilte. Mittlerweile habe die Zahl der betreuungsbedürftigen Betagten zugenommen und mit ihr auch die Betreuer, für die der NAV gilt.
In der Praxis bestehe ein Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen der Betagten, den existierenden Angeboten und den Kosten für die Betreuung, schreibt die Regierung. So werde etwa die 24-Stunden-Betreuung immer häufiger in Anspruch genommen und dazu auch Pendelmigranten aus EU-Staaten eingesetzt.
Die Arbeitsbedingungen vor Ort, die Einhaltung von Arbeits-, Präsenz- und Ruhezeiten sowie die Entschädigung für die Präsenzzeit hätten vermehrt Anlass zu Diskussionen gegeben. Diese sensiblen Bereiche mit erhöhtem Schutzbedürfnis der Arbeitnehmenden seien im heutigen NAV ungenügend abgebildet, was zu teilweise prekären Arbeitsbedingungen führe.
Weiter enthält der bestehende NAV noch Grundsätze zur Entlöhnung, obwohl die Mindestlöhne seit 2011 verbindlich im NAV Haushalt des Bundes normiert sind. Mit der Totalrevision werden Regelungslücken geschlossen. Die bisherigen Schutznormen bleiben inhaltlich unverändert, es sei denn, sie stehen im Widerspruch mit den Regelungen der 24-Stunden-Betreuung.
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