Aufsichtsanzeige Kanton verneint Zuständigkeit im Zwist um Luzerner Musegg-Parking

SDA

9.2.2018 - 14:31

Der Luzerner Regierungsrat sieht sich nicht zuständig, Vorwürfe der FDP der Stadt Luzern gegen die Stadtregierung bei deren Vorgehen rund um das Thema Musegg-Parking zu untersuchen. Er geht nicht auf eine Aufsichtsanzeige der Partei zu politischen Prozessen und Kultur ein.

Politische Abläufe des Parlaments, um die es in der vorliegenden Anzeige gehe, seien keine Verwaltungssachen und unterstünden daher nicht der aufsichtsrechtlichen Anzeige, heisst es in der schriftlichen Begründung des Regierungsrats. Diese liegt der Nachrichtenagentur sda vor.

Die Überprüfung politischer Prozesse innerhalb eines Gemeinwesens komme der jeweiligen Oberaufsicht und damit dem Grossen Stadtrat zu, heisst es weiter. Die FDP teilte am Freitag mit, man hätte sich "eine neutrale Aussensicht auf die Vorgänge" erhofft. Dies sei leider nicht eingetroffen.

Die Partei bemängelte in ihrer Aufsichtsanzeige von Ende Januar ein undemokratisches Verhalten der Stadtregierung. Bei den Anschuldigungen geht es um das Projekt für ein Parkhaus im Musegg-Hügel.

Der Grosse Stadtrat hatte im Dezember 2016 eine Motion knapp überwiesen und damit den Abbruch der Zusammenarbeit mit den privaten Initianten des Parkhausprojekts beschlossen.

Dieser Entscheid habe auf falschen Voraussetzungen und auf fehlenden Informationen basiert, kritisierte die FDP. Der Stadtrat habe die Informationen absichtlich zurückgehalten.

Motion hängig

Auf Anfrage teilte der Stadtrat am Freitag mit, er habe das Ergebnis der regierungsrätlichen Abklärungen und die Reaktion der FDP Stadt Luzern zur Kenntnis genommen. Er werde die Angelegenheit in der ersten Stadtratssitzung nach den Fasnachtsferien behandeln.

Hängig in der Sache ist noch eine Motion mit dem Titel "Projektevaluation Parkierungsanlage" vom November. Diese fordert vom Stadtrat einen Planungsbericht, der die Rahmenbedingungen zur Beurteilung und Genehmigung enthält, die eine Parkierungsanlage mit Innenstadtaufwertung zu erfüllen hat.

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