Gastgewerbe Kanton Zug will mit schärferem Gesetz gegen illegale Geldspiele

SDA

27.5.2020 - 17:49

Die Zuger Polizei ist von 2015 bis 2017 insgesamt 26 Mal gegen illegale Geldspiele vorgegangen – nun soll das Gesetz angepasst werden. (Symbolbild)
Die Zuger Polizei ist von 2015 bis 2017 insgesamt 26 Mal gegen illegale Geldspiele vorgegangen – nun soll das Gesetz angepasst werden. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Der Kanton Zug will illegales Geldspiel in Gastrobetrieben und Vereinslokalen besser in den Griff bekommen. Der Regierungsrat schlägt daher vor, das Gastgewerbegesetz so anzupassen, dass die Gemeinden Verstösse effektiver sanktionieren können, etwa durch einen Entzug der Alkoholabgabebewilligung.

Das geltende Gastgewerbegesetz habe Schwächen und diese führten dazu, dass es insbesondere gegen illegales Geldspiel, aber auch gegen Widerhandlungen gegen andere Gesetze zahnlos sei, schreibt die Regierung im Vernehmlassungsentwurf, den sie am Mittwoch veröffentlichte.

So könnten fehlbare Betriebe nicht dauerhaft geschlossen werden. Diesem Umstand will die Regierung begegnen, indem sie eine Verweigerung der Erteilung oder Wiedererteilung der Alkoholabgabebewilligung erleichtert.

So könne man verhindern, dass einschlägig bekannte Gastgewerbebetriebe trotz polizeilicher Aktionen und Verurteilungen durch die Strafbehörden ihre Aktivitäten mehr oder weniger ungestört weiterführen könnten.

Verlieren sie nämlich die Möglichkeit, Alkohol abzugeben, würden sie weniger attraktiv und erleiden Umsatzeinbussen. Auch sollen höhere Ansprüche gestellt werden für die Erteilung einer Alkoholausschankbewilligung.

Keine generelle Bewilligungspflicht

Eine generelle Bewilligungspflicht, auch für Betriebe ohne Alkoholausschank, um die Verlagerung von illegalem Geldspiel in den privaten Bereich vorzubeugen, erachtet die Regierung aber als unverhältnismässig. Die grosse Mehrheit der gesetzestreuen Gastgewerbebetriebe soll nicht wegen einiger weniger schwarzer Schafe Nachteile erfahren.

Für die Gemeinden führen die Neuerungen laut Regierung weder zu höheren Kosten noch zu Mehraufwand. Der Kantonsrat soll 2021 über die Gesetzesrevision befinden. Das neue Gesetz soll 2022 in Kraft treten.

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