Der Kanton Zürich übernimmt die Aufsicht über das Zivilstandswesen im Kanton Schwyz. Grund dafür ist, dass Zivilstandsangelegenheiten zunehmend komplexer werden und im Kanton Schwyz dafür die geeigneten Fachleute fehlen.
Zivilstandsämter haben heute häufig mit einem Auslandsbezug zu tun, etwa bei Eheschliessungen im Ausland oder bei Leihmutterschaften. Die Anforderungen an die Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen sind deshalb in den letzten Jahren stetig gestiegen.
Dies gilt auch für den Kanton Schwyz, wo dazu nicht genügend Fachleute gefunden werden können. Wie der Kanton Zürich am Donnerstag mitteilte, übernimmt das Zürcher Gemeindeamt deshalb auf Januar 2020 die fachliche Aufsicht über die Zivilstandsämter des Kantons Schwyz. Dies haben beide Regierungen so vereinbart.
Eintragungen von Schwyzer Bürgerinnen und Bürgern, etwa Eheschliessungen im Ausland, werden somit künftig in Zürich beurteilt. Diese Übernahme der Aufgaben stellt inhaltlich kein Problem dar, weil die Abläufe ohnehin durch Bundesrecht geregelt sind. Der Kanton Schwyz zahlt Zürich für diese Dienstleistung jährlich 130'000 Franken. Zudem trägt Schwyz die einmaligen Kosten für die Zusammenlegung der Aufsichtsbehörden.
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