TourismusKantonale Bürgschaft nicht in Anspruch genommen
SDA
14.1.2020 - 00:01
Weil die Skigebiete Sörenberg-Rothorn einen geplanten Zusammenschluss nur teilweise realisierten, verfällt ein vom Kanton gewährter Sonderkredit von 4,2 Millionen Franken. Die Bergbahnen beanspruchten einzig ein Darlehen von 1,8 Millionen Franken.
Das ursprüngliche Projekt sah vor, die beiden Skigebiete Sörenberg und Rothorn zusammenzuschliessen. In drei Etappen sollten zum Ausbau und der Modernisierung des Skigebietes 39 Millionen Franken investiert werden.
Der Kanton gewährte zur Finanzierung der ersten Etappe ein zinsloses Darlehen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) in der Höhe von 1,8 Millionen Franken. Zudem sprach er für den Rest des Projektes eine Bürgschaft von 4,2 Millionen Franken.
2018 entschieden die Bergbahnen aber, die zweite und dritte Etappe nicht zu realisieren, dies weil sie stärker auf den Sommertourismus setzen wollen. Der geplante Zusammenschluss der Skigebiete wurde damit nur in einem beschränkten Ausmass realisiert.
Da die zweite und dritte Etappe nicht realisiert würden, werde die Bürgschaft von 4,2 Millionen Franken nicht in Anspruch genommen, heisst es in der am Dienstag publizierten Abrechnung des Regierungsrats. Der Sonderkredit verfalle damit.
Vorzeitige Rückzahlung verlangen?
Das Darlehen über 1,8 Millionen Franken wurde dagegen für die erste Etappe in Anspruch genommen. Diese kostete 13,9 Millionen Franken und damit 2,6 Millionen Franken mehr als budgetiert. Diese Mehrkosten seien plausibel begründet worden, heisst es in der regierungsrätlichen Botschaft an das Parlament.
Das zinslose Darlehen hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Laufzeit kann aber auf zehn Jahre reduziert werden, wenn das ursprünglich geplante Gesamtprojekt nicht realisiert wird. Im Sommer 2020 werde deswegen geprüft, ob – unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Bergbahnen – eine vorzeitige Rückzahlung verlangt werden solle.
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