BypassKantonale Mitfinanzierung für Massnahmen in Kriens möglich
SDA
14.1.2020 - 00:01
Der Luzerner Regierungsrat schliesst nicht aus, dass sich der Kanton an flankierenden Massnahmen zum Bypass in Kriens finanziell beteiligt. Für ihn ist es jetzt aber noch zu früh, die dafür nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.
Der Bund plant für Luzern eine Umfahrungsautobahn, den sogenannten Bypass, der in einem Tunnel von Ibach im Norden Luzerns nach Kriens führen soll. In Kriens gibt es Befürchtungen, dass das Projekt zu erheblichen negativen Auswirkungen führen könnte. Es werden deswegen für den offenen Abschnitt zwischen dem Südportal des Bypass-Tunnels und dem Tunnel Schlund städtebauliche Massnahmen gefordert.
Kantonsrat Marcel Budmiger (SP) verlangt mit einer Motion, dass der Kanton solche flankierende Massnahmen zum Bypass mitfinanzieren solle. Allerdings habe der Kanton Luzern keine gesetzliche Grundlage, um eine verbindliche Zusicherung einer Mitfinanzierung abgeben zu können, schreibt er.
Planungen nicht gefährden
Budmiger befürchtet, dass dieser Umstand die Planung der flankierenden Massnahmen gefährden könnte. Geplant werden könne nur, was auch finanziert werden könne. Er fordert den Regierungsrat deswegen mit einer Motion auf, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit der Kanton Geld aus der Strassenrechnung für solche Massnahmen bereitstellen könne.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat aber, die Motion in ein weniger verpflichtendes Postulat abzuschwächen und nur teilweise zu überweisen. Für ihn kommt Budmigers Forderung zu früh. «Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage auf Vorrat wäre weder sinnvoll noch zweckmässig», schreibt er in seiner am Dienstag publizierten Antwort.
Der Regierungsrat will abwarten, bis die Planung möglicher städtebaulicher Massnahmen abgeschlossen und eine gute und zweckmässige Lösung gefunden worden ist. Erst dann werde er prüfen, ob auf kantonaler Ebene eine gesetzliche Grundlage für die Mitfinanzierung von flankierenden Massnahmen zum Bypass geschaffen werden solle, heisst es in seiner Antwort.
Klar ist für den Regierungsrat, dass eine kantonale Mitfinanzierung von städtebaulichen Massnahmen in Kriens an enge Bedingungen geknüpft werden müsste, damit eine solche Beteiligung ein Einzelfall bleibt. Es gelte, ein Präjudiz zu vermeiden. Auch sei eine finanzielle Mitbeteiligung des Bundes, der Gemeinde Kriens, der Grundeigentümer und weiterer Interessierter nötig.
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