Justiz Kantonsgericht begründet Schuld- und Freisprüche im Fall Estermann

rl, sda

16.4.2021 - 15:30

Der Luzerner Springreiter Paul Estermann 2019 auf "Lord Pepsi", den er nach Erkenntnis des Kantonsgerichts 2015 übermässig gezüchtigt hat. (Archivaufnahme)
Der Luzerner Springreiter Paul Estermann 2019 auf "Lord Pepsi", den er nach Erkenntnis des Kantonsgerichts 2015 übermässig gezüchtigt hat. (Archivaufnahme)
Keystone

Das Kantonsgericht Luzern hat vor drei Monaten den Springreiter Paul Estermann der vorsätzlichen Tierquälerei in drei Fällen schuldig gesprochen. In zwei Fällen sprach es ihn frei – weil es Zweifel an der Schuld hatte, wie aus der am Freitag veröffentlichten Urteilsbegründung hervorgeht.

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Die Schuldsprüche betreffen zwei Misshandlungen der Stute «Castlefield Eclipse» 2016 sowie eine Züchtigung des Wallachs «Lord Pepsi» 2015. Das Kantonsgericht verurteilte den Springreiter zu einer bedingten Geldstrafe von 105 Tagessätzen zu je 160 Franken. Es bestätigte damit im Wesentlichen den Schuldspruch des Bezirksgerichts Willisau von 2019. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Kantonsgericht sprach im Gegensatz zur ersten Instanz den Springreiter bezüglich zweier zur Anklage gebrachter Misshandlungen von «Lord Pepsi» zwischen 2014 und 2017 frei. Diese Vorfälle seien weder inhaltlich noch zeitlich genügend erstellt, heisst es in der Urteilsbegründung. So fehlten Angaben zur Anzahl und Heftigkeit der Schläge, zu deren Kontext und zum Verletzungsbild. Der Beschuldigte sei deswegen in der Anwendung des Grundsatzes «Im Zweifel für den Angeklagten» freizusprechen.

Für bewiesen hält das Kantonsgericht aber die drei anderen Vorfälle. Estermann hat damit 2016 zwei Mal «Castlefield Eclipse», auf der er sass, mit der Peitsche geschlagen. Dazu kommt ein Vorfall im Jahr 2015 mit «Lord Pepsi».

Belastende Aussagen

Das Gericht stützt sich auf Aussagen des Besitzers der «Castelfield Eclipse», von Pferdepflegern sowie auf tierärztliche Berichte. Die Ausführungen des Springreiters seien dagegen nicht stichhaltig, schreibt das Gericht.

Estermann habe sich nur zögerlich geäussert, seine Abwesenheit behauptet oder Dritten die Schuld an den Verletzungen gegeben. Die Züchtigungen des Tiers habe er mit Worten wie «Peitschli», «Fitzli» oder «Chräbeli» beschönigt.