StädtebauKantonsgericht heisst Beschwerde gegen Luzerner Hochhausprojekt gut
rl, sda
23.6.2021 - 17:32
Der Bau der beiden Hochhäuser am Bundesplatz in Luzern verzögert sich weiter. Das Kantonsgericht hat eine Beschwerde gegen den Gestaltungsplan gutgeheissen, weil die Stadt die Auswirkungen der Neubauten auf die benachbarten Häuser und das Ortsbild nicht ausreichend geprüft habe.
23.6.2021 - 17:32
SDA
Der Bundesplatz ist einer der wenigen Orte, an denen die Bau- und Zonenordnung der Stadt Luzern höhere Gebäude zulässt. Das Frauenfelder Immobilienunternehmen HRS und die Mobiliar Asset Management möchten dort auf einer Brache neben den Bahngeleisen die Überbauung «Luegisland» mit zwei 32 und 35 Meter hohen Gebäuden erstellen.
Der Baustart war ursprünglich für 2019 vorgesehen gewesen. 2020 genehmigte der Stadtrat den für die Überbauung nötigen Gestaltungsplan. Dagegen erhob der Verein Stadtbild Luzern Beschwerde beim Kantonsgericht.
In der Nähe des Bundesplatzes stehen Häuser aus dem 19. Jahrhundert und aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhundert. Das Ortsbild ist teilweise als schützenswert eingestuft, an die Umgebung grenzen Ortsbildschutzzonen an.
«Vorschriften Ortsbildschutz verletzt»
Der Verein Stadtbild machte geltend, dass die geplanten Hochhäuser die umliegenden, deutlich weniger hohen Gebäude des Neustadtquartiers dominieren, teilweise förmlich erdrücken und zu bedeutungslosen Miniaturwerken degradieren würden. Sie würden sich nicht ansatzweise ins Ortsbild eingliedern. Somit würden die Vorschriften zum Schutz des Ortsbildes verletzt.
Für das Kantonsgericht stand ausser Frage, dass sich die Stadt bei der Genehmigung des Gestaltungsplans vertieft mit der sensiblen Umgebung hätte auseinandersetzen müssen. Sie habe aber finanzielle, städtebauliche, raumplanerische oder denkmalpflegerische Interessen in ihrem Entscheid weder gewichtet noch einander gegenübergestellt. Auch habe die Stadt nicht dargelegt, wie sich die geplanten Bauten bezüglich Höhe und Volumen in die Umgebung eingliedern.
Das Kantonsgericht kritisiert auch, dass die Stadt der Bauherrschaft einen Nutzungszuschlag von zehn Prozent gewähren wollte. Es seien keine besonderen Umstände zu erkennen, die ein dichteres Bauen begründen könnten, hiess es im Urteil.
Das Kantonsgericht hob aus diesen Gründen die Gestaltungsplanbewilligung des Luzerner Stadtrats auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Wie die Stadt mit dem Urteil umgeht, ist noch nicht entschieden. Dieses sei am Dienstag eingetroffen und werde nun analysiert, hiess es bei der Baudirektion auf Anfrage.
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