Kantonsrat LUKantonsrat bleibt beim Seeuferzugang pragmatisch
rl, sda
18.9.2023 - 17:31
Der Luzerner Regierungsrat muss keinen erleichterten Zugang der Bevölkerung zu See- und Flussufern in einem Planungsbericht prüfen. Der Kantonsrat will, wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, auf bereits bestehende Möglichkeiten setzen.
Keystone-SDA, rl, sda
18.09.2023, 17:31
SDA
Hasan Cadan (SP) sagte am Montag im Parlament, die öffentlich zugänglichen Uferzonen seien in den heissen Sommern stark belegt. Zudem gebe es kaum genutzte private Flächen. Dies sei ein Missstand.
Candan forderte deswegen mit einer Motion einen Planungsbericht. Es brauche eine langfristige Strategie und wegen den bestehenden Nutzungskonflikten eine Koordination, sagte er.
Simon Howald (GLP) erwartete von einem Planungsbericht keinen wirklichen Nutzen. Er plädierte deswegen dafür, die Motion in ein Postulat abzuschwächen und nur teilweise zu überweisen, wie dies auch die Regierung beantragte.
Der Regierungsrat wies in seiner schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass das Bundesgesetz für Raumplanung dem erleichterten Uferzugang bereits Rechnung trage. Es bestehe jedoch kein direkt anwendbarer Anspruch auf ungehinderten Zugang.
Weiter bestünden für Gewässer wie den Baldegger-, Hallwiler-, Sempacher- und Rotsee kantonale Schutzverordnungen, welche die Nutzung der Ufer regelten. Dieses Instrument will die Regierung weiter nutzen. Auch möchte sie ähnliche Instrumente, wie etwa eine kantonale Nutzungsplanung, für die dereinst hochwassergeschützte und renaturierte Reuss prüfen.
Sandra Meyer (SVP) lehnte das Ansinnen von Candan ganz ab. Sie befürchtete Enteignungen. Zudem brauche auch die Natur Ruhe und Schutz vor dem Mensch, sagte sie. Es gebe schon genügend Gesetze und Schutzverordnungen für Gewässer.
Mit 77 zu 26 Stimmen sprach sich der Kantonsrat gegen die Motion und für das Postulat aus. Dann überwies er das Postulat mit 69 zu 34 Stimmen teilweise.
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