Kantonsrat LU Kantonsrat deckelt Heimkostenbeiträge für Luzerner Landgemeinden

rl, sda

19.9.2022 - 12:29

Der Luzerner Sozialdirektor Guido Graf (Mitte) kam mit seinem Anliegen im Rat durch. (Archivaufnahme)
Der Luzerner Sozialdirektor Guido Graf (Mitte) kam mit seinem Anliegen im Rat durch. (Archivaufnahme)
Keystone

Die Luzerner Gemeinden müssen den Heimbewohnerinnen und -bewohnern auch künftig die Kosten fürs Heim nur bis zu einer gewissen Höhe in den Ergänzungsleistungen entschädigen. Der Kantonsrat ist am Montag in dieser Frage dem Regierungsrat gefolgt.

Keystone-SDA, rl, sda

Das Parlament hiess in erster Lesung eine Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes sowie des Betreuungs- und Pflegegesetzes mit 83 zu 18 Stimmen gut.

Seniorinnen und Senioren erhalten im Kanton Luzern Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV, um etwa ihren Aufenthalt in einem Altersheim zu finanzieren. Auf Geheiss des Kantonsgerichts passte der Kanton 2020 die maximal anrechenbare Heimtaxe von 140 Franken pro Tag auf 179 Franken an. Die EL werden von den Gemeinden gemeinsam pro Kopf bezahlt.

Weil nun aber Heime auf der Landschaft in der Regel tiefere Taxen haben als jene in der Stadt Luzern und der Agglomeration, beschränkte der Kanton die solidarische Pro-Kopf-Finanzierung der Gemeinden neu bei 165 Franken. Ist die Taxe höher, muss die Wohngemeinde des EL-Bezügers den Rest alleine berappen.

Diese vorerst nur befristet eingeführte Praxis wird mit den Parlamentsbeschlüssen definitiv. Die Landgemeinden können mit der Deckelung mindestens 7 Millionen Franken zu Lasten der Stadt sparen. Die Taxgrenze von 165 Franken wird aber der Teuerung angepasst.

Marcel Budmiger (SP) beantragte, dass der Kanton den Aufwand für Ergänzungsleistungen zu einer AHV-Rente für die anrechenbare Tagestaxe von Personen, die dauernd oder längere Zeit in einem Heim leben, trägt. Unterstützung erhielt der SP-Antrag von der Grünen Fraktion, er scheiterte aber im Rat mit 31 zu 66 Stimmen.

In diesem Zusammenhang behandelte das Parlament auch das Postulat von Andy Schneider (SP) und erklärte es mit mit 73 zu 20 Stimmen erheblich. Darin wird der Regierungsrat aufgefordert, den in der kantonalen Demenzstrategie aufgezeigten Verzicht auf die Erhebung von Demenzzuschlägen umzusetzen.