Schwyzer Kantonsrat Kantonsrat Schwyz für neue Kostenaufteilung bei Kesb-Restkosten

SDA

5.2.2020 - 13:48

Die Schwyzer Gemeinden werden bei den Kesb-Restkosten entlastet. (Symbolbild)
Die Schwyzer Gemeinden werden bei den Kesb-Restkosten entlastet. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Der Schwyzer Kantonsrat will, dass die Gemeinden bei den Restkosten durch Kesb-Massnahmen entlastet werden und dass der Kanton mitzahlt. Er hat eine entsprechende Motion angenommen.

In einer Motion verlangte ein CVP-Kantonsrat aus Rothenthurm einen «fairen Kostenteiler für die Restkosten bei Massnahmen der Kesb». Mit Restkosten gemeint sind Ausgaben, die bei angeordneten Massnahmen anfallen, aber nicht von den betroffenen Personen selber, sondern von der öffentlichen Hand übernommen werden müssen. Heute kommen die Gemeinden für diese Kosten auf.

Künftig soll der Kanton die Hälfte der Kesb-Restkosten übernehmen. So will es die Motion, die der Kantonsrat am Mittwoch mit 64 zu 24 Stimmen für erheblich erklärt hat. Die Regierung hatte sich bereit erklärt, den Vorstoss als weniger verpflichtendes Postulat entgegenzunehmen. Das Parlament beharrte aber auf der Überweisung des Vorstosses als Motion, wenngleich knapp mit 46 zu 44 Stimmen.

Bezahlen ohne Mitsprache

Auslöser der Motion ist das Problem, dass ein teurer Kesb-Fall den Haushalt einer kleinen Gemeinde durcheinander bringen kann. Finanzschwache Gemeinden würden überproportional belastet, weil die anfallenden Kosten durch angeordnete Kesb-Massnahmen im Einzelfall sehr hoch sein könnten, hiess es weiter in der Kantonsratsdebatte seitens der CVP-Fraktion. Sprecher der SVP kritisierten, dass die Gemeinden zwar zahlen müssten, aber keine Mitsprache hätten.

Alle vier Fraktionen anerkannten das Problem. Fast die Hälfte des Kantonsrats sprach sich jedoch für die Umwandlung der Motion in ein Postulat aus, um zunächst eine Auslegeordnung vorzunehmen. Die Linke verlangte überdies, auch andere Sozialhilfekosten in die Analyse miteinzubeziehen. Schliesslich müsse das Thema auch im Zusammenhang mit dem Ausgleich sozialer Lasten via innerkantonaler Finanzausgleich angeschaut werden.

Erhebliche Kostenverlagerung

FDP-Sprecher wiesen darauf hin, dass das geltende Gesetz über soziale Einrichtungen veraltet sei und ohnehin revidiert werden müsse. Dabei könne auch das Anliegen des CVP-Vorstosses im Rahmen eines Postulats geprüft werden. Als Motion sei der Vorstoss zu wenig offen formuliert.

Die zuständige Regierungsrätin Petra Steimen (FDP) warnte davor, dass der geforderte Systemwechsel bei den Kesb-Restkosten eine erhebliche Kostenverlagerung von den Gemeinden zum Kanton haben würde. Sie gab auch zu bedenken, dass der Regierungsrat keine Zahlen darüber verfüge, wie hoch die finanzielle Belastung der Gemeinden auf Grund von Kesb-Massnahmen sei.

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