Kantonsrat LUKantonsspital AG nimmt im Luzerner Parlament erste Hürde
SDA
2.12.2019 - 16:10
Das Kantonsspital Luzern soll aus dem einengenden Rechtskleid der öffentlich-rechtlichen Anstalt befreit und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Dies hat der Kantonsrat beschlossen. Damit ist der Weg frei für eine Übernahme des Kantonsspitals Nidwalden.
In eine AG überführt wird im gleichen Zuge auch die Luzerner Psychiatrie. Der Kantonsrat hiess am Montag nach erster Lesung eine Änderung des Spitalgesetzes mit 77 zu 33 Stimmen zu.
Das Kantonsspital und die Psychiatrie verblieben nach der Umwandlung in eine AG zu 100 Prozent im Besitz des Kantons, sagte Kommissionssprecher Jim Wolanin (FDP). Ein Privatisierung sei nicht möglich.
Begründet wurde der Wechsel des Rechtskleids mit dem rasanten Wandel im Gesundheitswesen. Dieser wird durch den medizinischen Fortschritt, die Digitalisierung, den Preis- und Kostendruck, den Wettbewerb, die Regulierungen, den Mangel an Fachpersonal und die Investitionen in die Infrastruktur angetrieben.
Schritt über die Kantonsgrenzen
Um in diesen Entwicklungen zu bestehen, ist nach Ansicht des Kantonsrats auch eine Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinaus nötig. Jasmin Ursprung (SVP) sagte, mit der Umwandlung in eine AG werde die Transparenz erhöht, und es könnten besser Verbundlösungen eingegangen werden.
Eine Beteiligung hat das Kantonsspital bereits im Visier: Es will bis zu 60 Prozent der Aktien des Kantonsspitals Nidwalden übernehmen. Der Landrat Nidwalden schuf schon im Oktober die Voraussetzungen dafür, dass das Kantonsspital Nidwalden eine Tochter des Kantonsspitals Luzern werden kann.
Marcel Budmiger (SP) zeigte sich gegenüber dem Argument, dass eine Zusammenarbeit nur als AG möglich sei, skeptisch. Das Kantonsspital Luzern und dasjenige von Nidwalden arbeiteten seit Jahren und als öffentlich-rechtliche Anstalten eng zusammen, führte er an. Eine AG bringe einen Demokratieabbau und eine Schlechterstellung des Personals.
Standorte gesetzlich gesichert
Die AG wird eine gemeinnützige Zweckbestimmung haben, die Gewinne verbleiben im Unternehmen. Im Gesetz festgeschrieben werden auch die Standorte. Für die Luzerner Kantonsspital AG sind dies Luzern, Montana, Sursee und Wolhusen, für die Luzerner Psychiatrie AG Luzern, Kriens und St. Urban.
Claudia Huser (GLP) opponierte dagegen, dass die Standorte im Gesetz aufgeführt werden, weil dies einem flexibel gestalteten Gesetz widerspreche. Die grosse Mehrheit teilte diese Ansicht jedoch nicht. Damit bleibt der Kantonsrat zuständig dafür, Spitalstandorte zu schaffen oder aufzuheben.
Verschieden Punkte regelte das Parlament noch nicht, weil es sie vor einem Entscheid nochmals in der vorberatenden Kommission vertieft diskutieren will. Es geht hierbei um die Mitbestimmungsrechte des Kantonsrats oder das Besitzverhältnis zwischen den geplanten Spital- und Psychiatrieunternehmen und ihrer Tochterfirmen. Entschieden wurde immerhin, dass der Regierungsrat vor dem Erlass der Eignerstrategien für die beiden AG respektive bei Änderungen die zuständige Kommission des Kantonsrats konsultiert.
Mit 7000 Angestellten sind das Kantonsspital und die Psychiatrie der grösste Arbeitgeber des Kantons Luzern. Das Parlament lehnte eine von der SP vorgeschlagene Regelung ab, dass das Personal im Verwaltungsrat vertreten sein muss. Ein Gesamtarbeitsvertrag ist im Gesetz nicht vorgesehen, es soll aber einer ausgearbeitet werden.
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