Spitalversorgung Kantonsspital Nidwalden wird Tochter des Kantonsspitals Luzern

SDA

21.6.2019 - 10:44

Das Kantonsspital Nidwalden soll in eine AG überführt und eine Tochtergesellschaft des Kantonsspitals Luzern werden. (Archivbild)
Das Kantonsspital Nidwalden soll in eine AG überführt und eine Tochtergesellschaft des Kantonsspitals Luzern werden. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Kantonsspital Nidwalden soll eine AG und ein Tochterunternehmen des Kantonsspitals Luzern werden. Dieser Plan des Nidwaldner Regierungsrats ist in der Vernehmlassung auf Unterstützung gestossen. Der Landrat wird im Herbst darüber befinden.

Die Kantone Luzern und Nidwalden wollen ihre enge Zusammenarbeit in der Spitalversorgung ausbauen, wie sie im November 2018 mitgeteilt haben. Das Kantonsspital Nidwalden soll vom Kantonsspital Luzern übernommen werden.

Um diese Absicht zu realisieren, müssen das Luzerner Kantonsspital (Luks) und das Kantonsspital Nidwalden (KSNW) in Aktiengesellschaften umgewandelt werden. Der Nidwaldner Regierungsrat revidierte entsprechend das Spitalgesetz. In der Vernehmlassung habe sich die überwiegende Mehrheit für die Neuerungen ausgesprochen, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit.

Damit das Potential der Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonsspitälern ausgeschöpft werden könne, solle das Luzerner Kantonsspital eine Mehrheit am Betrieb des Nidwaldner Kantonsspitals übernehmen, teilte die Staatskanzlei mit. Der Entwurf des Spitalgesetzes sehe vor, dass das Kantonsspital Nidwalden 60 Prozent seiner Aktien an das Kantonsspital Luzern verkaufe.

Das Kantonsspital Nidwalden würde damit zur Tochter des zehn Mal grösseren Luzerner Kantonsspital. Die Details dazu haben die beiden Kantonsregierungen in einem Aktienkauf- und Aktionärbindungsvertrag geregelt. Dieser wird aber nur wirksam, wenn in den beiden Kantonen auch die entsprechenden Gesetze in Kraft treten.

Das Spitalgebäude in Stans bleibt im Besitz des Kantons Nidwalden. Es soll in eine Immobilien-Gesellschaft in der Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt überführt werden. Diese wird das Gebäude an die künftige Spital Nidwalden AG vermieten.

Der Nidwaldner Landrat soll das neue Spitalgesetz im Herbst beraten. Es soll auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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