Kantonsrat LU Keine Änderung bei der Vergabe von Lotteriegeldern im Kanton Luzern

SDA

2.12.2019 - 10:05

Der Luzerner Regierungsrat Paul Winiker hat sich im Kantonsrat bei der Vergabe der Lotteriegelder für gemeinnützige Zwecke durchgesetzt. (Archivbild)
Der Luzerner Regierungsrat Paul Winiker hat sich im Kantonsrat bei der Vergabe der Lotteriegelder für gemeinnützige Zwecke durchgesetzt. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Die Lotteriegelder werden im Kanton Luzern weiterhin nicht von einer verwaltungsunabhängigen Vergabestelle für gemeinnützige Zwecke vergeben. Der Kantonsrat hat einen entsprechenden Antrag der SP mit 73 zu 40 Stimmen abgelehnt.

Es brauche Verbesserungen, sagte Simone Brunner (SP) am Montag bei der zweiten Lesung des Spielbankengesetzes. Je nach Bereich seien unterschiedliche Gremien für die Vergabe von Fördergeldern zuständig. Solange Departemente und der Regierungsrat über so grosse Mittel verfügen könnten, bestehe die Gefahr des Missbrauchs, vor allem in finanziell schwierigen Zeiten.

Hans Stutz (Grüne) sagte, in der Vergangenheit sei es zu missbräuchlichen Vergaben gekommen. Es sei wichtig, eine saubere Trennung zwischen staatlichen und gemeinnützigen Aufgaben zu haben, sagte auch Urs Brücker (GLP).

Hintergrund der Kritik an der Vergabepraxis ist das «Moskau-Reisli» von 2013. Damals war eine Promotionsreise nach Moskau durch Behörden und Wirtschaftsvertreter sowie das Luzerner Symphonieorchester mehrheitlich aus dem für gemeinnützige und wohltätige Zwecke bestimmten Lotteriegeld finanziert worden.

Bernadette Rüttimann (CVP) sagte, eine Auslagerung schaffe mehr Bürokratie und mehr Kosten. Es verbliebe dann weniger Geld für förderungswürdige Projekte. André Marti (FDP) sagte, eine komplette Unabhängigkeit werde es auch bei einer Auslagerung nicht geben.

Auch Regierungspräsident Paul Winiker warb gegen eine Änderung der bisherigen Praxis. Die heutige Lösung sei «gangbar und gut». Die Transparenz und die Gesetzmässigkeit seien voll gegeben.

Anschliessend hiess der Kantonsrat das das kantonale Einführungsgesetz zum neuen Spielbankengesetz des Bundes nach zweiter Lesung mit 84 zu 14 bei 17 Enthaltungen gut. Neu werden kleine, nicht kommerzielle Pokerturniere ausserhalb von Casinos zugelassen. Vereine müssen für ihre Lottos keine Gebühren mehr zahlen.

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