Wahlrecht Keine Lockerung beim Wahlrecht für Luzerner Verwaltungsangestellte

kad, sda

10.11.2020 - 10:02

Wer im Stadthaus von Luzern Vollzeit angestellt ist in der Verwaltung kann nicht für das Stadtparlament kandidieren. (Archivbild)
Wer im Stadthaus von Luzern Vollzeit angestellt ist in der Verwaltung kann nicht für das Stadtparlament kandidieren. (Archivbild)
sda

Angestellte der Stadt Luzern sollen auch künftig nicht im Stadtparlament politisieren dürfen. Der Stadtrat lehnt es ab, die Einführung des passiven Wahlrechts für sein Personal zu prüfen, wie es die SP/Juso-Fraktion in einem Postulat fordert.

Mitarbeiter der städtischen Verwaltung können dem Grossen Stadtrat nicht angehören, wenn ihr Pensum mehr als 50 Prozent beträgt. So steht es in der Gemeindeordnung der Stadt Luzern, die nach dem Willen der Postulanten überarbeitet werden soll.

Mit der Regelung werde das Grundrecht des passiven Wahlrechts eingeschränkt. Zudem sei es eine Ungleichbehandlung von Voll- und Teilzeitangestellten, hielten sie fest.

Die Stadtregierung lehnt das Postulat ab und hält in ihrer am Dienstag veröffentlichten Antwort fest, die geltende Regel sei mit Blick auf die Gewaltenteilung richtig und zweckmässig. Eine gewisse Zurückhaltung der Mitarbeitenden sei angezeigt, was die Tätigkeit im Grossen Stadtrat angehe.

Das Stadtparlament sei angesichts der jeweils rund 300 Kandidierenden für 48 Sitze nicht auf die aktive Partizipation von Verwaltungsangestellten angewiesen. Von den 1500 städtischen Mitarbeitenden wohnen rund 45 Prozent in der Stadt Luzern. Es seien nur Einzelfälle bekannt, in denen eine Anstellung einer Kandidatur im Wege gestanden sei.

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