Schwyzer Kantonsrat Keine Pflicht für Hebammen-Wartgeld im Kanton Schwyz

sda

24.3.2021 - 10:39

Freipraktizierende Hebammen im Kanton Schwyz soll weiterhin nicht zwingend ein sogenanntes Wartgeld für ihre ständige Abrufbarkeit erhalten. (Archivbild)
Freipraktizierende Hebammen im Kanton Schwyz soll weiterhin nicht zwingend ein sogenanntes Wartgeld für ihre ständige Abrufbarkeit erhalten. (Archivbild)
Keystone

Die Gemeinden und Bezirke im Kanton Schwyz werden gemäss einem Kantonsratsentscheid nicht verpflichtet, ein Wartgeld für freipraktizierende Hebammen auszurichten. Sie sollen weiterhin selber darüber entscheiden können.

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Eine SP-Motion verlangte eine Rechtsgrundlage, wonach Pikettdienste von Hebammen «kostendeckend und zeitgemäss» entschädigt werden sollen. Der systemrelevante Hebammenberuf müsse attraktiv bleiben, sagte die Motionärin. Ausserdem sollten junge Familien finanziell entlastet werden. Unterstützung erhielt der Vorstoss der SP von der GLP und der CVP.

Wartgeld ist eine Pikettentschädigung, die den Hebammen ausgerichtet wird, weil sie für schwangere Frauen ab der 37. Schwangerschaftswoche, inklusive Wochenbettbetreuung, ständig abrufbar sind. Pro Geburt bekomme eine Hebamme gerade mal 120 Franken Wartgeld, sagte die Sprecherin der CVP. Dies sei nicht zeitgemäss und nicht angemessen.

Die Bezirke Einsiedeln und Küssnacht sowie die Gemeinden Illgau und Freienbach übernehmen bereits das Wartgeld für freie Hebammen, während die Mehrzahl der Schwyzer Gemeinden dies nicht tut. Das Wartgeld wird also in den meisten Fällen von den Familien berappt.

Freiwilligkeit statt Pflicht

Der Regierungsrat wies darauf hin, dass es im Kanton Schwyz bereits eine gesetzliche Grundlage gebe, die es Gemeinden und Bezirken ermögliche, frei praktizierenden Hebammen ein Wartgeld auszurichten. Das sollten Gemeinden und Bezirke weiterhin selber entscheiden dürfen.

Zudem würde die Wartgeldpflicht für viele Gemeinde eine zusätzliche finanzielle Mehrbelastung bedeute, sagte ein FDP-Sprecher. Auch die SVP sprach sich gegen eine verpflichtende Regelung aus. Mit 49 zu 43 Stimmen erklärte der Kantonsrat die Hebammen-Motion nicht erheblich.