Stadtplanung Kommission weist Bau- und Zonenordnung für Luzern und Littau zurück

we, sda

28.2.2024 - 09:13

Die Gemeindetafeln wurden im Dezember 2009 pünktlich auf die Fusion von Luzern und Littau per 2010 ausgetauscht. Nun soll mit der BZO die letzte Pendenz aus der Fusion erledigt werden. (Archivaufnahme)
Die Gemeindetafeln wurden im Dezember 2009 pünktlich auf die Fusion von Luzern und Littau per 2010 ausgetauscht. Nun soll mit der BZO die letzte Pendenz aus der Fusion erledigt werden. (Archivaufnahme)
Keystone

Die Baukommission des Luzerner Stadtparlaments lehnt die gemeinsame Bau- und Zonenordnung (BZO) ab, welche die Stadt und Littau 15 Jahre nach der Fusion erhalten sollen. Sie fordert eine Neuauflage – unter anderem wegen Unsicherheiten bei den Dichtebestimmungen.

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Damit solle die seit der öffentlichen Auflage als Planungszone geltende Bau- und Zonenordnung zurückgezogen werden, teilte die Kommission am Mittwoch mit. Und es sollen wieder ausschliesslich die bestehenden Bau- und Zonenreglemente der Stadt Luzern und der Gemeinde Littau gelten.

Der Entscheid der Baukommission für Nichteintreten und damit Nichtbehandeln der Vorlage fiel gemäss der Mitteilung mit 10 zu 1 Stimmen deutlich aus. Das Gremium geht davon aus, dass der Stadtrat innerhalb von zwei Jahren eine neue Vorlage ausarbeiten kann.

Unsicherheiten bezüglich der Auswirkungen

Die Kommission kritisiert verschiedene Punkte. Den Ausschlag für die Rückweisung zur Nichtbehandlung hätten schliesslich die weiterhin grossen Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Dichtebestimmungen gegeben, heisst es in der Medienmitteilung.

Die Baukommission hatte die vom Stadtrat geplanten Dichtebestimmungen schon vor einem Jahr als kritisch beurteilt. Sie befürchtete, dass die neuen Bestimmungen zu Abzonungen führen könnten und damit zu weniger dichten Bebauungen.

Ein von der Kommission in Auftrag gegebenes Gutachten kam zwar zum Schluss, dass die neuen Dichtebestimmungen gesamthaft nicht zu relevanten Ab- oder Aufzonungen führen würden. Für die Baukommission bestehen aber diesbezüglich weiterhin «grosse Unsicherheiten», wie sie mitteilte.

Nicht alle Aspekte geprüft

Das Gutachten habe nicht alle Aspekte berücksichtigt, hiess es in der Mitteilung der Baukommission. Es stehe nach wie vor die Frage im Raum, ob die Vorlage eine bedeutende Abzonung zur Folge habe.

Die Kommission befürchte, dass die Unsicherheiten gerade die Verdichtungsgebiete betreffen könnten. Das Ziel einer weiteren Verdichtung könnte erschwert oder verhindert werden. Zudem hätten in der Vorlage architektonische und städtebauliche Aspekte gegenüber denen der Verdichtung zu grosses Gewicht.

Ein weiterer Kritikpunkt betraf die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, die nach Ansicht der Kommission zu schwach ausgefallen sei.

Seit der Fusion der Stadt Luzern und der Gemeinde Littau 2010 gab es zwei BZO. Diejenige von Luzern wurde zwar 2013 revidiert, die damals erst wenige Jahre alte von Littau liess man aber unangetastet. Nun sei der Zeitpunkt für eine Zusammenführung gekommen, teilte die Stadt Ende vergangenen Jahres mit.